G8-Camp: Düsenjäger-Überflug war rechtswidrig
Der extrem tiefe Überflug eines Bundeswehr-Kampfflugzeugs über das Camp von Gegnern des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch entschieden.
Damit wurde rund 14 Jahre nach dem Vorfall einer Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern stattgegeben. Der Senat wertete den extremen Tiefflug als „rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz).“
Düsenjäger-Überflug: Vorfall ereignte sich einen Tag vor Beginn des G8-Gipfels
Ein Tornado der Bundeswehr war am 5. Juni 2007 über das Protestcamp Reddelich geflogen. Der Einsatz erfolgte einen Tag vor Beginn des Gipfels als Amtshilfe für die Polizei. Der Fall hatte schon mehrere Gerichte und Instanzen beschäftigt.
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Eine im Flugzeug installierte Kamera fertigte zwar Lichtbilder, die ermöglichte aber keine Identifizierung einzelner Personen. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen hatten, seien die Klagen ohne Erfolg geblieben, so das OVG. (dpa/jw)