Gericht kippt Rauswurf: Rechtsextremist darf auftreten
Die Stadt Schwerin wollte Götz Kubitschek als prominenten Vertreter der Neuen Rechten nicht im Rathaus auftreten lassen und kündigte den Mietvertrag. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellt.
Der Verleger Götz Kubitschek, der zu den einflussreichsten Akteuren der sogenannten Neuen Rechten gezählt wird, darf nach einem Gerichtsurteil auf Einladung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative am Samstag im alten Schweriner Rathaus auftreten. Das Verwaltungsgericht Schwerin gab dem Widerspruch des Veranstalters gegen die von der Stadt ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags für den Sitzungssaal statt.
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig
Als Träger der öffentlichen Einrichtung habe die Stadt bei der Widmung kommunaler Einrichtungen Grundrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit zu beachten, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung des Gerichts. Die Stadtverwaltung hatte den bereits geschlossenen Mietvertrag gekündigt, weil sie sich vom Antragsteller hintergangen fühlte, da dieser den Gastredner nicht genannt habe.
Das könnte Sie auch interessieren: AfD beschäftigt Rechtsextreme im Bundestag: Auch Hamburger sind darunter
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns einlegen. (dpa/mp)