„Mordlust“! Männer wollten laut Anklage mit Hammer 17-Jährige töten
Mit einem 34 Zentimeter großen und 500 Gramm schweren Hammer sollen zwei junge Männer im vorigen November in Neustrelitz versucht haben, eine 17-Jährige umzubringen.
Die beiden 19-jährigen Deutschen stehen vor dem Landgericht Neubrandenburg, wo die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zum Prozessauftakt Mordlust, Heimtücke und Hinterlist vorwarf. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Beide Männer sind in Untersuchungshaft und wollen sich am 17. April zur Anklage äußern. Die Motivlage ist unklar.
Zwei Männer, ein Opfer und das Codewort „Red“
Das heute 18 Jahre alte Opfer war seit längerem mit einem der Angeklagten befreundet. Der soll sie am 11. November in seine Wohnung in Neustrelitz gelockt haben, wo sich der zweite Angeklagte im Badezimmer mit einem Hammer versteckte.
Als die Jugendliche wie verabredet kam, bat ihr Freund sie der Anklage zufolge vom Flur in Richtung Wohnzimmer und fragte sie laut, ob sie wisse, was „Red“ bedeute. „Red“ (Rot) sei das Codewort für den zweiten Angeklagten gewesen, der auf das Stichwort aus seiner Deckung gekommen sei und dem Mädchen laut Anklage einen „wuchtigen Schlag“ mit dem Hammer auf den Kopf versetzte.
Einer hielt fest der andere schlug ein
Das Opfer sei ahnungslos gewesen und habe sich nicht wehren können, so der Staatsanwalt. Ihr Freund habe die Jugendliche an den Armen festgehalten und fixiert, während der zweite Angreifer ihr zwei weitere kraftvolle Schläge auf den Kopf versetzt haben soll. Als die Jugendliche auf dem Boden lag, erfolgte laut Anklage mindestens ein weiterer Schlag mit dem Hammer.
Nur weil sie laut schrie, hätten die Verdächtigen einen kurzen Moment innegehalten. Das habe das schwer verletzte und stark blutende Opfer zur Flucht genutzt. Die Männer hätten den Tod der Jugendlichen billigend in Kauf genommen, so der Anklagevertreter weiter. Einer der Angeklagten alarmierte nach der Tat die Polizei und stellte sich.
Geschädigte tritt als Nebenklägerin auf
Die Geschädigte ist durch einen Nebenkläger bei dem Verfahren vertreten und leidet nach dessen Angaben unter erheblichen posttraumatischen Folgen und Angstzuständen. Sie soll am 22. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen werden. Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich die Anklage verlesen. Beide Angeklagten gaben aber auf Frage der Richterin an, dass sie sich zu den Vorwürfen äußern wollten.
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Das Gericht gab zu Verfahrensbeginn den Hinweis, dass auch ein „Rücktritt vom unvollendeten Versuch“ zu prüfen sei. Dabei dürfte geprüft werden, ob die Angeklagten nach den lauten Hilfeschreien des Opfers aus eigener Entscheidung davon absahen, die Tat – also den Tötungsversuch – zu beenden. (dpa/mp)
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