Nach Streit um Flüchtlingsunterkunft: Gericht stoppt Bau im Norden
Eine geplante Container-Unterkunft für 400 Flüchtlinge im 500-Einwohner-Dorf Upahl (Nordwestmecklenburg) darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Schwerin erließ am Freitag eine einstweilige Anordnung, wonach der Landkreis erst bauen darf, wenn eine unter Beteiligung der Gemeinde erteilte Baugenehmigung vorliegt. Die Arbeiten hatten bereits begonnen.
Das Beteiligungsrecht der Gemeinde sei missachtet worden, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Sonderregelungen zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften hielten am Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens explizit fest.
Beschluss habe bundesweite Strahlkraft für alle Landkreise
Der Landkreis misst dem Beschluss eine bundesweite Strahlkraft für alle Landkreise zu. Er werde Auswirkungen auf die Schaffung weiterer Unterkünfte haben, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. „Die Schaffung der dringend notwendigen Plätze für Gemeinschaftsunterkünfte wird durch diesen Beschluss mehr als erschwert und die Lage spitzt sich somit weiter zu.“ In Konsequenz werde dies bedeuten, dass weitere Sporthallen geschlossen und für die Aufnahme von Asylbewerbern vorbereitet werden müssten.
Baustopp in Upahl: Anordnung noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Nordwestmecklenburg könne Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen. Der Landkreis behalte sich diesen Schritt vor, erklärte ein Kreissprecher. Der Landkreis werde den Beschluss nächste Woche mit dem zuständigen Innenministerium auswerten.
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Die Gemeinde Upahl hatte am 23. Februar einen Eilantrag gegen den Landkreis eingereicht. Seit Wochen regt sich in der Region heftiger Protest gegen die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft. Nach Ansicht der Kritiker ist das Containerdorf viel zu groß für einen Ort wie Upahl, in dem die erforderliche Infrastruktur fehle. Zudem wird immer wieder beklagt, dass die Dorfbewohner bei der Entscheidungsfindung nicht beteiligt und so vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. (dpa/mp)