eine Continental Bulldogge
  • Bei dem ertränkten Hund handelt es sich laut Polizei um eine Continental Bulldogge. (Symbolfoto)
  • Foto: Imago

Hund brutal ertränkt: Tierschützer jagen den Täter – und bieten Belohnung

Nach der brutalen Tötung eines Hundes in Stade hat die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung ausgeschrieben. Für Hinweise zur Ergreifung des Täters gibt es 1000 Euro.

Es war eine grauenvolle Entdeckung: Am Neujahrsmorgen hatte ein Spaziergänger am Ufer des Horstsees einen verendeten Hund gefunden und die Polizei alarmiert.

An der Pfote des Hundes hing eine 2,5 Kilo schwere Gewichtsscheibe!

Als die Beamten den Kadaver kurz darauf aus dem Wasser zogen, fanden sie an einer Vorderpfote der Bulldogge eine 2,5 Kilo schwere Gewichtsscheibe! Sie war mit Kabelbindern an dem Tier befestigt worden. Der Hund war gezielt ertränkt worden.

Die Polizei ermittelt nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, hat die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise ausgeschrieben, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen“, hieß es in einer Mitteilung.

Außerdem hat Peta bei der Staatsanwaltschaft Stade Anzeige gegen Unbekannt erstattet. „Wir möchten helfen aufzuklären, unter welchen Umständen der Hund gestorben ist. Wer ein fühlendes Wesen fesselt und in einem See ertränkt, muss gefunden werden, bevor weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei Peta.

Organisation fordert Tierhaltungsverbot für den Täter

Die Organisation fordert ein Tierhaltungsverbot für den Täter oder die Täterin. „Mit unserer Belohnungs wollen wir die Suche nach möglichen Tätern unterstützen und potenzielle Zeugen ermutigen, bei Tiermisshandlungen nicht wegzusehen. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück“, so Bechtloff.

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Tierquälerei ist nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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