Die Überwachungskamera zeigt den Mann, der sich Zugang zur Weide verschaffte.
  • Die Überwachungskamera zeigt den Mann, der sich Zugang zur Weide verschafft hatte.
  • Foto: André Lenthe

Mann missbraucht Pony: Tierschützer setzen Belohnung aus

Der Fall entsetzte vergangene Woche den Norden: Mitten in der Nacht missbrauchte ein Mann auf einer Weide in Maschen ein Pony – und verschwand spurlos. Seitdem wird nach dem Täter gesucht, auch die Tierrechtsorganisation Peta hat sich nun eingeschaltet – und eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt.

Auf Bildern einer Überwachungskamera war zu sehen, wie sich der Mann in der Nacht zu vergangenem Freitag Zutritt zu der Weide am Birkenmoor in Maschen verschaffte. 14 Minuten dauerte der sexuelle Übergriff, dann verschwand der Unbekannte wieder.

Gesucht wird seitdem nach einem Mann schlanker Statur, der reinen Jogginganzug sowie kurz geschorene Haare und einen Bart trug. Peta hat eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt. Zeugen werden gebeten, sich bei Peta unter der Telefonnummer 0711/8605910 oder bei der Polizei unter 04105 – 6200 zu melden.

Maschen: Peta setzt Belohnung auf Tierquäler aus

„Es ist erschreckend, wie häufig Pferde von Menschen auf grausame Art misshandelt, verletzt oder getötet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Pony Schmerzen erlitt, von seelischen Schäden ganz zu schweigen“, sagt Monic Moll, Fachreferentin bei Peta. „Wir fordern ein behördliches Register, in dem Anschläge auf Pferde und bereits überführte Personen von Tierquälerei-Fällen erfasst werden.“

Das könnte Sie auch interessieren: Nahe Hamburg: Pferde verletzt oder getötet – vier Taten in einem Monat

Die Expertin weiter: „So könnten mögliche Tatzusammenhänge aufgezeigt sowie Profile potenzieller Täterinnen und Tätern erstellt werden. Behörden könnten effektiver auch überregional zusammenarbeiten. Menschen, die Pferde halten, würden zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt, um die Tiere besser vor Angriffen schützen zu können.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes – und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. (alp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp