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Neue Regelung gefordert: Ferienwohnungen im Internet: Das soll sich ändern

Kiel –

Viele Anbieter von Ferienwohnungen vermarkten ihre Unterkünfte über Internetportale. Die Nutzerdaten von privaten Vermietern müssen durch die Steuerverwaltung erhoben werden, fordert die SPD. Sie bringt deshalb eine Registrierungspflicht ins Gespräch.

Die SPD hat eine Registrierungspflicht für private Ferienunterkünfte in Schleswig-Holstein bei der Vermietung über Buchungsportale wie Airbnb gefordert. „Die Nutzerdaten von Portalen, auf denen Privatwohnungen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden, müssen durch die Steuerverwaltung erhoben werden können“, sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies der Deutschen Presse-Agentur. Dies könnte nach dem Vorbild Dänemarks über Verträge mit den Betreibern der Portale geschehen.

„Inzwischen vermarkten sich immer mehr Anbieter von klassischen Ferienwohnungen oder auch kleinen Hotels in Schleswig-Holsteins Städten und Tourismusgebieten über Airbnb und nutzen diese Plattform als Vertriebskanal“, sagte Raudies. Die Landesregierung müsse sich mit den neuen Vertriebsformen auseinandersetzen. Fairer Wettbewerb brauche klare Regeln. „Alle registrierten Vermieter von Ferienwohnungen leisten mit ihren Steuern und Abgaben einen Beitrag zu Erhalt und Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein – das gilt auch für die Vermietung von Ferienimmobilien.“

Die Regierungspflicht soll die Lösung sein

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unterstützte den SPD-Vorstoß. „Eine entsprechende Registrierungspflicht würde auch verhindern, dass Mieter günstigen Wohnraum privat weitervermieten und so bezahlbarer Wohnraum zweckentfremden“, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner. „Damit würden die fairen Vermieter von Ferienwohnungen von jenen unterschieden, die auf Kosten der Gesellschaft einen schnellen Euro verdienen wollen.“ Es sei eine gute Idee, den Kommunen die Kontrolle über die Zweckentfremdung von bezahlbaren Wohnungen zu erleichtern.

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Die CDU-geführte Landesregierung wollte sich zunächst nicht dazu äußern. „Da es sich um eine parlamentarische Initiative handelt, warten wir erst die parlamentarische Debatte ab“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der dpa.

In Hamburg benötigt jeder, der seinen Wohnraum über Portale wie Airbnb anbieten will, seit April 2019 eine sogenannte Wohnraumschutznummer. Auch Portale sind verpflichtet, Angebote in der Hansestadt nur noch mit entsprechender Nummer zu veröffentlichen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Regelung soll helfen, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. (dpa)

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