Der Angeklagte kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover.
  • Der Angeklagte kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover.
  • Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Brutaler Doppelmord im Norden: 24-Jähriger tötet Ehepaar – Urteil

Äußerlich ungerührt nimmt der 24-jährige Angeklagte das Urteil im Landgericht Hannover auf. Die Strafkammer ist überzeugt, dass der Automechatroniker ein Doppelmörder ist. Sein Motiv: Habgier.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Ehepaares in Wennigsen ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Hannover stellte am Donnerstag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Seine Verteidigerinnen, die einen Freispruch gefordert hatten, wollen das Urteil anfechten.

Der 59 Jahre alte Kfz-Meister und seine ein Jahr ältere Frau waren im Juni 2022 in ihrem Haus im Ortsteil Holtensen erstochen worden. Der 24-Jährige hatte im Jahr zuvor die Autowerkstatt des 59-Jährigen für 310.000 Euro gekauft, vereinbart war Ratenzahlung. Der junge Auto-Mechatroniker konnte aber schon bald nicht mehr seinen diversen finanziellen Verpflichtungen nachkommen, er hat auch hohe Schulden im Freundeskreis. Das Gericht sieht die Mordmotive Habgier und Heimtücke.

Täter wurde noch wegen weiterer Straftat verurteilt

Der Mann wurde zudem wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt. Er fingierte nach Überzeugung des Gerichts einen Überfall auf die Werkstatt in Hannover-Bornum und fügte sich sogar selbst Verletzungen zu, um falsche Spuren zu legen.

„Wir sind der sicheren Überzeugung, dass es der Angeklagte war“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote und zählte eine Reihe von Indizien auf. Unter anderem war der 24-Jährige in der Nähe des Tatorts von mehreren Zeugen gesehen worden, er fuhr einen Lieferwagen, der zur Reparatur in der gekauften Werkstatt war.

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Zudem wurde – wohl nach der Tötung des 59-Jährigen – an dessen PC eine Zahlungsvereinbarung in eine Zahlungsbestätigung umgewandelt, wobei zahlreiche Fehler gemacht wurden. „Wer außer dem Angeklagten sollte ein Motiv haben, ein solches rückdatiertes Dokument zu erstellen?“, fragte Grote. Darüber hinaus sei auf einem Papierstapel im Keller des Ehepaares ein Fingerabdruck des 24-Jährigen gesichert worden. „Einiges spricht dafür, dass er Stuhl und Papier da hinstellte.“

Ehepaar hatte wohl eine größere Geldsumme im Haus

Der Angeklagte ging dem Richter zufolge davon aus, dass das Ehepaar eine größere Summe Bargeld im Haus hatte. Ob er etwas stahl, konnte nicht ermittelt werden. Der Polizei tischte er die Lüge auf, er habe beim Aufbau eines Schranks und der Sauna in dem Einfamilienhaus geholfen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Deutschland war. Nach Überzeugung der Richter wollte er mit dieser merkwürdigen Aussage Vorkehrungen treffen, falls dort Spuren gefunden werden. Die mit mehreren Messerstichen getötete Ehefrau war in der Sauna entdeckt worden, ihr Mann im Stuhl am Computer im Keller.

Der Angeklagte war als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und hatte sich nach einem Hauptschulabschluss und Mechatroniker-Lehre zunächst mit einer kleinen Autowerkstatt in Hemmingen bei Hannover selbstständig gemacht. Er ist nicht vorbestraft. Die Urteilsbegründung verfolgte der junge Mann äußerlich ungerührt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die erwachsene Tochter des getöteten Paares war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Auch die Nebenklage hatte für die Höchststrafe plädiert.

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In der Hauptverhandlung habe der Angeklagte bewusst falsche Spuren gelegt, sagte Richter Grote. So habe er mehrere Kollegen aus der Werkstatt belastet. Mal verdächtigte er die libanesische Automafia, dann einen Rumänen namens Gabriel, mit dem es Streit um einen Porsche gegeben habe. Irgendwann habe er sogar die Tochter der Getöteten ins Spiel gebracht – aus ihrem Umfeld sei ein Messer platziert worden. (dpa/mp)

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