Rettungsdienst überholte Radlerin – und zahlt nun Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Rettungsdienst zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Ein Fahrer des Rettungsdienstes wollte während eines Einsatzes in Ostfriesland mehrere Radfahrer überholen. Die spätere Klägerin (72) stieg dabei von ihrem Rad ab – und brach sich den Knöchel.
Zu einem Zusammenstoß kam es damals nicht. Die Frau musste anschließend zwei Wochen einen Gipsverband tragen sowie im Anschluss zwei Monate einen speziellen Strumpf.
Oldenburg: Radfahrerin bekommt Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht sprach der 72 Jahre alten Klägerin 2400 Euro Schmerzensgeld zu, sowie Geld für weitere Schäden und den Rechtsanwalt. Der Rettungswagen habe zu dem Unfall beigetragen, indem er ein Ausweichen und Absteigen der Klägerin veranlasst habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
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Die Entscheidung ist rechtskräftig. Zuvor hatte das Landgericht Aurich eine Haftung des Rettungsdienstes abgelehnt. (mp/dpa)
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