Unterunft
  • In dieser Asylbewerberunterkunft in Harsefeld kam es zum tödlichen Polizeieinsatz.
  • Foto: JOTO

Polizisten schossen 13 Mal auf Flüchtling – Ermittlungen eingestellt

Die tödlichen Schüsse auf einen Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsefeld vom Oktober 2021 haben für vier beteiligte Polizisten keine strafrechtlichen Folgen. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Stade am Mittwoch mit. 

Die Ermittlungen gegen die Polizisten wegen des Verdachts auf Totschlag seien eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.

Die Polizisten seien am 3. Oktober 2021 abends in die Unterkunft gerufen worden, weil Flüchtlinge sich durch einen 20-jährigen Mitbewohner aus dem Sudan bedroht fühlten. Wegen des Mannes mit psychischen Problemen hatte es schon nachmittags zwei Einsätze gegeben. Die Polizei und eine Richterin erwogen zwischenzeitlich, ihn in Gewahrsam zu nehmen, entschieden sich aber dagegen.

Tödliche Schüsse – Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Als die Polizisten zum dritten Mal in die Flüchtlingsunterkunft kamen, hatte sich der betrunkene Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem Messer bewaffnet. Trotz Aufforderung habe er es nicht fallengelassen. Er sei brüllend mit erhobenem Messer auf die Beamten zugerannt. Diese gaben 13 Schüsse ab, von denen elf den Angreifer trafen. Er starb noch an Ort und Stelle.


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Die Schüsse von drei Beamten seien als Notwehr gerechtfertigt gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der vierte Beamte habe mit seinen Schüssen aus der angrenzenden Küche sogenannte Nothilfe geleistet.

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Nach dem Zwischenfall forderten Flüchtlingsorganisationen, Polizisten müssten im Umgang mit psychisch kranken Geflüchteten besser geschult werden. Sie sollten bei solchen Einsätzen von Fachärzten oder Psychologen begleitet werden. 2019 war ein 19-jähriger Flüchtling im Stader Stadtteil Bützfleth durch Schüsse der Polizei getötet worden. (dpa/se)

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