Manuela Schwesig (SPD)
  • Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern
  • Foto: Jens Büttner/dpa

„Querdenker“ bedroht Ministerpräsidentin mit dem Tod – jetzt gibt es Konsequenzen

In einer Telegram-Gruppe postet jemand Anfang des Jahres eine Todesdrohung gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.

Knapp elf Monate nach Bekanntwerden einer Todesdrohung gegen Ministerpräsidentin Schwesig im Messengerdienst Telegram hat das Amtsgericht Rostock Strafbefehl gegen einen 57-Jährigen erlassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Der Mann könne dagegen Einspruch erheben, dann werde es zu einer Hauptverhandlung kommen.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte den Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wird, gegen den Deutschen beim Amtsgericht Rostock beantragt. Die Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung seien abgeschlossen, sagte ein Sprecher.

Der Mann soll am 3. Januar in einer Telegram-Chatgruppe geschrieben haben: „Sie wird abgeholt, entweder mit dem Streifenwagen in Jacke oder mit dem Leichenwagen, egal wie sie wird abgeholt.“ Der Post wird der „Querdenker“-Szene in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet, die Corona-Maßnahmen kritisiert hatte. Der Rostocker Linke-Politiker Steffen Bockhahn hatte den Post öffentlich gemacht, später war die Nachricht offensichtlich gelöscht worden.

Das könnte Sie auch interessieren: Tochter immer wieder zum Sex gezwungen: Mutter und Freund müssen jahrelang in Haft

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität. Mit diesem Instrument können etwa Geldstrafen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden. In bestimmten Fällen kann so auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp