Der Angeklagte im Prozess um den Raser-Unfall mit einer Akte vorm Gesicht

Der Angeklagte im Prozess um den Raser-Unfall auf der A20 vom Sommer 2020 während des Prozesses vor dem Amtsgericht. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Raser-Unfall auf A20: Bundeswehrsoldat legt Berufung gegen Haft-Urteil ein

Der Unfall ist vier Jahre her: Ein Bundeswehrsoldat raste mit fast 250 Stundenkilometern über die A20 und krachte gegen ein langsamer fahrendes Auto. Zwei Menschen starben. Das Urteil wurde gesprochen, rechtskräftig ist es noch nicht.

Nach dem Amtsgericht Wismar wird sich auch das Landgericht Schwerin mit dem viereinhalb Jahre zurückliegenden Raser-Unfall auf der A20 mit zwei Toten befassen müssen. Der Verteidiger des am 8. Januar in Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Bundeswehrsoldaten legte Berufung ein, wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilte. Über diese werde das Landgericht Schwerin entscheiden. 

Fahrlässige Tötung: Bundeswehrsoldat zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der 33-Jährige wurde in Wismar unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Unfall ereignete sich im Sommer 2020. Der Mann sei aufgrund der starken Alkoholisierung fahruntüchtig gewesen, hatte der Richter seine Entscheidung begründet. 

Der Mann war am 2. August 2020 um 2.04 Uhr mit dem Auto mit 248 Kilometern pro Stunde bei Triwalk südlich von Wismar auf einen deutlich langsamer fahrenden Wagen aufgefahren. In dem Auto starben ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau. Ein 19-Jähriger wurde schwer verletzt. 

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Der Bundeswehrsoldat hatte Alkohol getrunken, kam von der Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) und war in der Nacht auf dem Weg nach Rostock, wo er einen Kameraden besuchen wollte. (dpa)

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