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Änderungen in Schleswig-Holstein: Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Schleswig-Holstein geht den nächsten Schritt in Richtung Normalität: Im nördlichsten Bundesland werden ab dem heutigen Sonnabend weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen wirksam. Nun dürfen auch die großen Geschäfte wieder öffnen – die Erwartungen des Handels daran sind allerdings nicht allzu groß.

Von Sonnabend an dürfen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Größe alle Geschäfte wieder öffnen. Die bisherige Flächenbegrenzung auf 800 Quadratmeter fällt dementsprechend weg. Der Handelsverband Nord rechnet nach der Öffnung der größeren Geschäfte jedoch nicht mit einer gravierenden Belebung. „Ich erwarte keine großen Umsatzsteigerungen“, sagte Geschäftsführerin Mareike Petersen der Deutschen Presse-Agentur. „Aber natürlich freuen wir uns, dass die Händler wieder alles anbieten können.“

Schleswig-Holstein: Diese Änderungen gelten ab heute

Die Wiedereröffnung der kleineren Läden hat Petersen zufolge dazu geführt, dass die Händler insgesamt etwa 40 bis 50 Prozent ihres Vorjahresumsatzes erzielten. Dies sei aber sehr branchenabhängig: Während es bei Baumärkten gut gelaufen sei, hätten Textil- und Schuhgeschäfte enorm zu kämpfen. Auch in den Regionen sei es unterschiedlich. „In Tourismusorten lief es extrem schlecht“, so Petersen. Die Maskenpflicht habe dazu geführt, dass viele Kunden ganz gezielt einkaufen und sich nicht so sehr nach anderen Dingen umsehen.

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Gelockert werden auch die Kontaktbeschränkungen, die im Zuge der Corona-Krise verfügt wurden: Jetzt dürfen sich auch Menschen aus zwei Haushalten treffen – privat und in der Öffentlichkeit. Bisher war das strikter geregelt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum war nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. 

Corona-Lockerungen auch bei den Gottesdiensten

Vorübergehend tritt die Regelung in Kraft, dass bei Gottesdiensten je Teilnehmer eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen muss. Bisher waren 15 Quadratmeter vorgegeben –  dementsprechend können jetzt wieder mehr Menschen an den Gottesdiensten teilnehmen. Dagegen hatte es harsche Kritik aus Kirchen und Politik gegeben.

Zum 18. Mai soll es noch einmal eine Änderung geben: Dann wird nur noch ein Abstand von 1,5 Metern zum nächsten Besucher verlangt. Auch für Besucher von Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen wird die Flächenvorgabe zum Sonnabend von 15 auf 10 Quadratmeter gesenkt. (dpa/mhö)

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