AKW Krümmel: Schleswig-Holstein genehmigt Abriss
Seit Jahren ist der Rückbau des Atomkraftwerks Krümmel in Planung – nun liegt die Genehmigung vor. Die Arbeiten werden nach Ministeriumsangaben rund 15 Jahre dauern.
Der geplante Abriss des Atomkraftwerks Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) kann losgehen. Das für die Atomaufsicht zuständige schleswig-holsteinische Umweltministerium hat dem Betreiber Vattenfall am Donnerstag die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Atommeilers erteilt. Vergangene Woche wurde noch damit gerechnet, dass die Genehmigung erst im Juli vorliegen wird. „Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran“, sagte Minister Tobias Goldschmidt (Grüne). Die Abbauarbeiten würden voraussichtlich rund 15 Jahre dauern.
Abbauarbeiten sollen 15 Jahre dauern
„Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase“, erklärte er. Bereits in der Phase des Nachbetriebs erfolgten erste vorbereitende Arbeiten für den Rückbau. Die Brennelemente kamen in ein Zwischenlager am Standort Krümmel, und Experten führten dem Umweltministerium zufolge eine umfangreiche Systemdekontamination mit Minimierung der Strahlenbelastung durch.
Krümmel war 1983 ans Netz gegangen. Die sogenannte Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlosch bereits im August 2011 durch eine Atomgesetzänderung nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war das AKW aufgrund von Pannen schon seit Sommer 2007 fast durchweg vom Netz. Am 4. Juli 2009 ging es endgültig vom Netz. Am 24. August 2015 stellte Vattenfall den Antrag auf Rückbau. Das Kraftwerk hat eine Netto-Leistung von mehr als 201 Milliarden Kilowatt-Stunden (kWh) Strom erzeugt. Im ebenfalls von Vattenfall betriebenen AKW Brunsbüttel begann der Rückbau schon 2018.
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Für die Genehmigung für Krümmel stellt das Land Schleswig-Holstein Vattenfall eine Gebühr von einer Million Euro in Rechnung. Alle Abbauschritte will die Atomaufsicht in den kommenden Jahren eng überwachen. Für viele Schritte wie beispielsweise den Abbau von Systemen ist eine Zustimmung der Atomaufsicht notwendig. (dpa/mp)