Angst vor Atomkrieg: Mann soll im Wahn seinen Sohn (6) getötet haben
Auf einem Campingplatz wird ein sechsjähriger Junge getötet. Die Tat soll der eigene Vater begangen haben. War es im Wahn? Das will das Kieler Landgericht von Mittwoch an klären.
Der heute 40-Jährige steht im Verdacht, dem Jungen Ende September 2022 auf dem Campingplatz Bösdorf in Schleswig-Holstein die Kehle durchtrennt und auf dessen Oberkörper eingestochen zu haben. Das Kind schlief demnach, als der Vater mindestens fünf Mal zugestochen haben soll.
Der Vorwurf in dem Prozess lautet auf Mord. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 40-Jährige seinen Sohn wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit getötet hat, „in der wahnhaften Überzeugung eines bevorstehenden Atomkrieges“. Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten leidet der Deutsche an einer schweren paranoiden Schizophrenie mit wahnhaften Schüben.
Prozess in Kiel: Mann soll im Wahn Sohn (6) getötet haben
Der Mann soll einmal wöchentlich und jedes zweite Wochenende das Umgangsrecht für das Kind gehabt haben. Am Tatwochenende war der Hamburger mit seinem Sohn auf den Campingplatz an der Plöner Seenplatte gefahren. In der Nacht zum Sonntag rief er dann nach Polizeiangaben um 3.37 Uhr selbst den Notruf und erklärte, er habe gerade seinen sechsjährigen Sohn getötet. Einsatzkräfte fanden den toten Jungen mit mehreren Stichverletzungen. Der Vater habe sich ohne Widerstand festnehmen lassen. Zuvor habe er sich selbst Schnittwunden zugefügt, die nicht lebensbedrohlich gewesen seien.
Wegen der mutmaßlichen Wahnerkrankung des Mannes wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Schwurgericht verhandelt. Der Mann gilt dabei nicht als Angeklagter, sondern als Beschuldigter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft geht es deswegen in dem Prozess auch nicht um die für Mord vorgesehene lebenslange Haftstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung des 40-Jährigen in der Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits nach der Tat die vorläufige Unterbringung in einer forensischen psychiatrischen Klinik beantragt.
Schleswig-Holstein: Kind (6) mit Messer grausam getötet
Verteidiger Momme Buchholz lehnte Angaben zu seinem Mandanten ab. Er kündigte aber an, dass sich der Mann im Prozess äußern werde. Allerdings werde er den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, um die schutzwürdigen Interessen seines Mandanten zu wahren. Gerichtssprecher Markus Richter sagte, dass ein „Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Sicherungsverfahren nicht unüblich“ sei.
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Das Schwurgericht hat insgesamt zehn Verhandlungstage vorgesehen. Dabei ist wahrscheinlich, dass die Öffentlichkeit nur zur Antragsschrift und bei der Verkündung des Urteils im Gerichtssaal zugelassen sein wird. Das Urteil wird nach bisheriger Planung der Kammer am 6. Juni erwartet.