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Keine Chance für Ausflügler: Polizei verschärft Kontrollen am Osterwochenende

Der Frühling ist da. Doch die angesichts der Corona-Maßnahmen in ihren Wohnungen isolierten Hamburger kriegen davon höchstens bei kurzen Einkaufstrips eine Ahnung. Auch für das erste Freiluftfest des Jahres – Ostern – gelten die Regeln weiter. Schummler haben keine Chance: Die Polizei wird die Kontrollen am Wochenende verschärfen.

Schokoeier-Suche, Picknick im Grünen, Kuchen mit Oma – für viele Familien sind diese Dinge an Ostern Tradition. Wer dachte, die Feiertage mit einem Ausflug an die Ostsee oder nach Mecklenburg zumindest ein bisschen fröhlicher zu gestalten, hat sich getäuscht. Die Polizei hat sich auf diese Ideen vorbereitetet und steht bereit.

Corona: Landespolizei zeigt an Ostern verstärkte Präsenz

„Die Landespolizei wird – wie auch an den vergangenen Wochenenden – eine verstärkte Präsenz zeigen und vermehrt mit Streifen unterwegs sein“, sagte der stellvertretende Landespolizeidirektor von Schleswig-Holstein, Henning Nebbe. Wo und in welcher Form die Einsätze ausgeweitet würden, entscheide sich in den kommenden Tagen. Auch Mecklenburg-Vorpommern plant eine Ausweitung der Polizei-Kontrollen.

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Am vergangenen Wochenende hatten Polizisten etliche Fahrzeuge kontrolliert und viele Ausflügler aus Hamburg wieder heimgeschickt. In Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern gilt wegen der Pandemie ein Einreiseverbot für Touristen ebenso wie für Ferienhaus-Besitzer.

Die meisten Bürger zeigen sich einsichtig und kooperativ

Die Bürger verhielten sich meist einsichtig und kooperativ, sagte Nebbe. „Die meisten Regelverstöße können mit einer direkten Ansprache beendet werden. Wir kontrollieren anlassbezogen und mit Augenmaß.“ Nur wer ausfallend wird und sich standhaft weigert, muss mit Strafen und Bußgeldern rechnen.

Hintergrund der Einreiseverbote sind die begrenzten medizinischen Behandlungsmöglichkeiten gerade in ländlichen Gebieten. Der Schutz der einheimischen Bevölkerung hat daher oberste Priorität. „Nur vereinzelt sind Bürger wirklich uneinsichtig, insgesamt ist die Kooperationsbereitschaft und Einsichtigkeit der Bürger landesweit sehr groß!“, sagt Nebbe.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält die Abgrenzung der Bundesländer für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Im Interview mit dem „Abendblatt“ erklärte der Schleswig-Holsteiner: „Das Infektionsschutzgesetz erlaubt nur, Menschen an Orten zu halten oder ihnen zu verbieten, an andere Orte zu fahren. Aber dabei darf man nicht nach Meldeadressen sortieren“, meint Kubicki. „Es ist auch nicht begründbar, dass die Infektionsgefahr in Schleswig-Holstein etwa durch Radfahrer oder Zweitwohnungsbesitzer aus Hamburg steigt. Für die gelten doch die gleichen Verhaltensregeln wie für alle anderen.“ (ng)

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