Klagen gegen Mega-Tunnel unter Ostsee gescheitert
Der geplante Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark erhitzt seit Jahren die Gemüter. Hat die EU-Kommission Fehler gemacht? Die Richter in Luxemburg fällen ein eindeutiges Urteil.
Die Finanzierung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark ist seit Jahren ein Zankapfel: Nun hat das EU-Gericht mehrere Klagen im Zusammenhang damit abgewiesen. Das gaben die Richter am Mittwoch in Luxemburg bekannt.
Luxemburg: EU-Gericht weist Klagen gegen Ostseetunnel ab
Der rund sieben Milliarden Euro teure, vierspurige Straßen- und Eisenbahntunnel soll nach gegenwärtigen Planungen im Jahr 2029 eröffnet werden und die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Er soll die Fahrzeit von Hamburg nach Kopenhagen mit dem Zug auf rund zweieinhalb Stunden verkürzen. Umweltschützer protestieren seit Jahren gegen das Projekt, aber auch die Finanzierung durch Dänemark stand mehrfach in der Kritik.
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Geklagt hatten nun Dänemark und die Reedereien Scandlines Dänemark sowie Scandlines Deutschland. Die Fährunternehmen brachten vor, dass die EU-Kommission die staatliche Finanzspritze Dänemarks zu Unrecht genehmigt habe. Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die Brüsseler Behörde habe dabei Fehler gemacht, so die Reedereien. Die Richter folgten dem nicht.
Auch Dänemark hatte vor Gericht keinen Erfolg. Das Land beanstandete, dass die staatlichen Finanzhilfen überhaupt als Beihilfe eingestuft wurden. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Mit der Finanzspritze wurde die Stellung der für den Bau zuständigen Femern A/S gegenüber den anderen Unternehmen deutlich gestärkt, so die Richter.
Fähranbieter haben schon mehrfach gegen den Tunnel geklagt
Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter in Luxemburg mit dem geplanten Tunnel zu tun hatten. Die EU-Kommission hatte das Finanzierungsmodell für das Projekt bereits 2015 genehmigt. Auf Klagen verschiedener Fähranbieter hin erklärte das Gericht der EU diesen Beschluss jedoch teilweise für nichtig. Das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), bestätigte die Entscheidung.
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Die Brüsseler Behörde unterzog die Beihilfen daraufhin einer genaueren Prüfung und genehmigte sie erneut – was die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland nun wieder beanstandet hatten. Beide Seiten können gegen das Urteil noch vor dem EuGH vorgehen. (dpa/mp)