Mega-Tunnel-Projekt: Es droht der erneute Gang vors Gericht
Schon wieder: Der Bau des deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnels könnte ein weiteres Mal vor Gericht landen. Der Naturschutzbund prüft eine erneute Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Grund: Schleswig-Holstein hat am Dienstag den Schutz des Biotops für die Riffe aufgehoben, die sich auf und an der Tunneltrasse befinden. Für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels sollen 36 Hektar Riff-Fläche zerstört werden. Vom Bundesverwaltungsgericht gab es die Auflage, das wieder auszugleichen. Das Land hat aber nur 17,5 Hektar neue Fläche am südlich von Fehmarn liegenden Naturschutzgebiet „Sagas-Bank“ angeordnet – also gerade mal die Hälfte.
Fehmarnbelt-Tunnel: Es droht der erneute Gang vors Gericht
Während Schleswig-Holstein das für ausreichend hält, ist der Nabu verärgert. „Wir fordern mindestens eine Eins-zu-eins-Kompensation wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen“, sagte Nabu-Experte Kim Detloff gegenüber der SHZ. Der Verein will nun eine erneute Klage gegen das Bauprojekt prüfen.
Das könnte Sie auch interessieren: „Hamburg 2040“: Der Zukunfts-Plan für unseren Hafen
Der geplante 18 Kilometer lange Tunnel von Fehmarn zur dänischen Ostsee-Insel Lolland ist umweltpolitisch besonders in Schleswig-Holstein umstritten. Unter anderem hatten sich zwei Umweltverbände und mehrere Fährunternehmen gegen die Planungen gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die verbliebenen Klagen gegen das Milliardenprojekt aber Anfang November 2020 abgewiesen. Damit existiert auch auf deutscher Seite Baurecht für den Tunnel. Auf dänischer Seite bestand dies bereits seit 2015.
Fehmarnbelt-Tunnel: 2029 soll die Autobahn befahrbar sein
Ab 2029 soll die feste Fehmarnbeltquerung die Fahrzeit für Autos, Lkw und Züge nach Kopenhagen verkürzen. Geplant sind eine vierspurige Autobahn und eine zweigleisige Bahnstrecke. Mit dem Auto soll man künftig eine Stunde schneller von Kopenhagen nach Hamburg kommen, mit dem Zug bis zu zwei Stunden zügiger. Derzeit braucht man mit dem Wagen je nach Verkehrslage viereinhalb bis fünf Stunden, mit der Bahn im regulären Betrieb auf den schnellsten Verbindungen ähnlich lang. (mhö)