Polizei warnt vor K.o.-Tropfen auf Volksfesten
Nach zwei Jahren Pandemie-Pause feiern viele Straßen-, Volks- und Scheunenfeste dieses Jahr ihr Comeback. Doch bei dem Besuch dieser Veranstaltungen ist Vorsicht geboten: Die Polizei Neumünster warnt in einer Mitteilung vor der unbemerkten Verabreichung von K.o.–Tropfen.
Die Wirkung von K.o.-Topfen ist für Außenstehende vergleichbar mit der eines übermäßigen Alkohol-Rausches: Wortfindungsschwierigkeiten, Übelkeit, Schwindel und Bewusstlosigkeit. In den meisten Verdachtsfällen stellt sich nach einer Untersuchung heraus, dass die betroffene Person tatsächlich zu viel Alkohol getrunken und keine K.o.-Tropfen verabreicht bekommen hat.
Es kommt aber auch vor, dass die Polizei Strafverfahren einleitet, weil es Hinweise gibt, dass sogenannten K.o.-Tropfen verabreicht wurden. Die sedierend wirkenden Stoffe werden laut Polizei häufig eingesetzt, um Diebstahls-, Raub- oder Sexualdelikte zu ermöglichen. Aber bereits die Verabreichung solcher Tropfen ist strafbar: Sie erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wie im Alkohol-Rausch: Übelkeit und Schwindel durch K.o.-Tropfen
Häufig werden K.o.-Tropfen in Bars oder Diskotheken eingesetzt. Die Polizei Neumünster rät aber auch auf Volksfesten wie der Holstenköste, die vom 9. bis zum 12. Juni in Neumünster stattfindet, zur Vorsicht: Da die Substanzen farb- und geruchlos sind, kann man sie aus Getränken nicht herausschmecken.
Die Polizei rät deshalb zur Einhaltung einiger Sicherheitstipps: Getränke sollten persönlich bestellt und von der Bedienung entgegen genommen werden. Offene Getränke sollten niemals von Unbekannten angenommen und außerdem nicht unbeaufsichtigt gelassen werden – auch nicht beim Tanzen oder dem Gang zur Toilette. Sobald Anzeichen der Wirkung von K.o.-Topfen auftreten, sollen Betroffene sich an Freund:innen wenden und von ihnen an einen sicheren Ort bringen lassen.
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Wer den den Verdacht hat, K.o.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollte außerdem schnellstens einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – und die Polizei informieren. Denn gerade die ersten Stunden sind wichtig, um möglicherweise noch im Körper vorhandene Substanzen nachweisen und sichern zu können. (mp)