Schleswig-Holstein stoppt Abschiebungen aus dem Krankenhaus
Schleswig-Holstein verhängt ein Abschiebestopp aus Krankenhäusern: Ausreisepflichtige Ausländer sollen demnach nicht mehr aus Schleswig-Holstein abgeschoben werden, solange sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Hintergrund der Entscheidung ist ein Einzelschicksal.
Das Sozialministerium änderte den Rückführungserlass entsprechend. „In der Regel wird damit die Entlassung aus dem Krankenhaus abzuwarten sein, um nach Abschluss der Krankenhausbehandlung beurteilen zu können, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen anzupassen sind“, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Dafür müsse erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden.
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Hintergrund ist der Fall einer Frau aus Tunesien, über den Medien kritisch berichtet hatten. In ihrem Heimatland sei die Frau aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt worden. Daraufhin sei sie zunächst nach Schweden und danach nach Schleswig-Holstein geflohen. Dort sei sie stationär in einer Klinik im Kreis Segeberg behandelt worden und nach einer Entscheidung des Bundes, wieder nach Schweden abgeschoben worden. (dpa/mp)