Teil-Lockdown im Norden: Hier verlassen die letzten Touristen Schleswig-Holstein
Die letzten Touristen verlassen die Nordseeinseln und Halligen. Seit Montag gingen vor dem Verwaltungsgericht 22 Anträge gegen die neuen Corona-Einschränkungen ein. Wie wird sich das Übernachtungsverbot auf die Tourismusbranche auswirken?
Wegen der verschärften Corona-Regeln dürfen Touristen seit Donnerstag nicht mehr auf Schleswig-Holsteins Nordseeinseln und Halligen übernachten. Nach Angaben der Wyker Dampfschiffs-Reederei gab es am Donnerstag auf den Fähren von Föhr und Amrum sowie den Halligen in Richtung Festland „keinen größeren Andrang“. Viele Gäste hatten die Inseln bereits in den vergangenen Tagen verlassen. Auch vor den Autozügen von Sylt zum Festland gab es nach Bahnangaben keine längeren Wartezeiten.
Teil-Lockdown: Tourismus in Schleswig-Holstein leidet
Die Geschäftsführerin der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH), Bettina Bunge, sagte der Deutschen Presse-Agentur, „der Tourismus in Schleswig-Holstein leidet unter der Schließung der Beherbergungs-, Kultur- und Freizeitbetriebe, wirtschaftlich wie aktuell auch in der Wahrnehmung der Gäste“. Ein Image, eine Marke bilde sich aber langfristig. „Daher gehen wir davon aus, auch weiterhin ein beliebtes Urlaubs- und Tagungsland zu bleiben.“
Dass die Touristen zum Teil vorzeitig wieder abreisen müssen, „widerspricht unserer gelebten Gastfreundschaft und verärgert nachvollziehbar Neu- und Stammkunden gleichermaßen“, sagte Bunge. „Wir bedauern sehr, dass wir unsere Gäste aufgrund der notwendig gewordenen neuen Landesverordnung nach Hause schicken mussten.“
Schleswig-Holstein: 22 neue Eilanträge gegen Verordnungsregelungen
Die neue Corona-Verordnung beschäftigt auch die Verwaltungsgerichte im Land. „Mittlerweile und ganz aktuell haben wir seit Montag 22 neu eingegangene Eilanträge, die sich gegen Verordnungsregelungen der Landesregierung wenden“, sagte die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, Christine Nordmann.
Das könnte Sie auch interessieren: Schleswig-Holstein beschließt neue Corona-Verordnung
Die Antragsteller betrieben Hotels, Ferienwohnungsvermietungen, Restaurants und Gaststätten, Fitness-, Sonnen-, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Spielhallen, die derzeit nicht geöffnet werden dürfen. Es klagen aber auch „Erholungssuchende, die entweder nach Sylt anreisen oder nicht abreisen wollen“.
Schleswig-Holsteins Tourismusminister Bernd Buchholz setzt darauf, dass die Branche angemessen entschädigt wird. „Das ist jetzt noch mal ein richtig schwerer Schlag für den Tourismus in Schleswig-Holstein im November“, sagte der FDP-Politiker dpa. „Für die nächsten Jahre erwarte ich mir, dass der internationale Tourismus mehr leidet als der Inlandstourismus.“ Davon könne auch die Branche im Norden profitieren.
Das könnte Sie auch interessieren:Urlauber müssen Schleswig-Holstein verlassen
Wegen der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten Touristen vom Festland und von den Ostseeinseln aus Schleswig-Holstein bereits am Montag abreisen. Für Urlauber auf den Nordseeinseln und Halligen gab es eine längere Frist bis zum 5. November. Gründe dafür waren die Kapazitäten im Fährverkehr und in den Autozügen. (dpa)