Touristen-Vertreibung: Schleswig-Holstein schafft Klarheit – und entschuldigt sich
Schleswig-Holsteins Einreisestopp für Touristen hat in den vergangenen Tagen für einige hässliche Szenen gesorgt – Autofahrer mit Hamburger Kennzeichen wurden angepöbelt und regelrecht rausgeschmissen. Hinzu kam die Unsicherheit von Zweitwohnungsbesitzern, ob sie in ihren Wohenendwohnungen bleiben können, wenn sie schon mal da sind. Nun gibt es endlich Klarheit – und eine offizielle Entschuldigung.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, lässt Schleswig-Holstein keine Urlauber mehr ins Land. Einige Landkreise forderten in den vergangenen Tagen auch Besitzer von Ferienwohnungen auf, wieder an ihren Erstwohnsitz zurückzureisen. Obwohl der Landesvater Daniel Günther (CDU) das genaue Gegenteil beteuert hatte.
Schleswig-Holstein: Wochenendhaus-Besitzer können aufatmen
Nun können die Wochenendhaus-Besitzer, die vor der Corona-Pandemie in derzeit wenig bevölkerte Feriengebiete geflohen sind, aufatmen. Wenn sie sich bereits in ihrem Nebenwohnsitz eingeigelt haben, müssen sie diesen nun doch nicht wieder verlassen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) sagte nach telefonischen Beratungen mit Landräten, das Land habe das per Erlass klargestellt.
Tourismusminister Bernd Buchholz entschuldigt sich für Pöbeleien
Wer jedoch abreise oder bereits abgereist sei, werde bis auf Weiteres nicht in seine Zweitwohnung zurückkehren können. Grote betonte: „Neuanreisen in Zweitwohnungen ohne triftigen Grund sind untersagt.“
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Tourismusminister Bernd Buchholz (CDU) entschuldigte sich im Namen aller Tourismusakteure für Vorkommnisse der vergangenen Tage. „Die inakzeptablen Ausfälle einiger weniger Bürger gegenüber den Wohnungsbesitzern sind zutiefst bedauerlich. Sie sollten weder Zweifel an der Gastfreundschaft der Schleswig-Holsteiner noch an dem seit Jahrzehnten praktizierten guten Miteinander mit allen Zweitwohnungsbesitzern aufkommen lassen.“
Im Urlaubsland Schleswig-Holstein gibt es Zehntausende Zweitwohnungen. Wegen der Zweitwohnungsregelung sind am Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben einer Sprecherin bisher 17 Eilverfahren eingegangen. Fünf der Verfahren waren bereits am Wochenende entschieden worden. Diese Antragsteller scheiterten mit ihrem Anliegen, in ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.
Bislang 467 Corona-Infektionen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wurden bis einschließlich Sonntag 467 Infektionen gemeldet. Das sind 31 Covid-19-Fälle mehr als einen Tag zuvor. Mittlerweile befinden sich im nördlichsten Bundesland 36 Patienten in klinischer Behandlung. Das sind drei Menschen mehr als einen Tag zuvor. (dpa/tst)