Trotz Gerichtsbeschlusses: Niedersachsens Regierung hält an Böller-Verbot fest
Hannover –
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das in der Corona-Verordnung festgeschriebene Feuerwerksverbot am Freitag vorerst außer Kraft gesetzt hatte, will die Landesregierung Niedersachsens nun nachbessern – das Verbot soll bestehen bleiben, allerdings im Sinne des Gerichtsbeschlusses konkretisiert werden. Jetzt schaltet sich auch die Ärztekammer ein.
Die Mediziner appellieren an die niedersächsische Landesregierung, die Corona-Verordnung in Sachen Feuerwerk nachzuschärfen. „Es sollte so streng wie möglich verboten werden, es dreht sich um eine vermeidbare Überbelastung des Gesundheitssystems“, sagte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer, am Samstag.
Niedersachsen: Ärztekammer für striktes Böller-Verbot
Mit großer Sorge habe sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg zur Kenntnis genommen, dass das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Verordnung gekippt hatte. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hatten die Richter am Freitag geurteilt.
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Aus ärztlicher Sicht habe sie kein Verständnis für das Urteil, betonte Wenker. „Zum einen verbieten die derzeit stetig steigenden Infektionszahlen und die Zahl der schwer an Covid-19 Erkrankten jede Ansammlung von alkoholisierten Menschen in der Silvesternacht“, sagte sie. In jahrelanger Praxiserfahrung zum Jahreswechsel habe sie zudem die schwersten Verletzungen besonders auch an Kindern beobachtet.
Wegen Corona: Verkauf von Böllern und Raketen verboten
„Wir sind in Niedersachsen noch nicht an der Belastungsgrenze, und wir sollten alles dafür tun, dass es so bleibt“, so Wenker. Die Freigabe von Feuerwerk würde alle strikten Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen konterkarieren und zu erhoffende positive Effekte des jetzigen Lockdown auf einen Schlag wieder zunichtemachen.
Der Verkauf von Böllern und Raketen ist in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie deutschlandweit vor Silvester untersagt. Der Bundesrat beschloss auf Bitten der Bundesregierung am Freitag eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung. Darauf wies auch das niedersächsische Gesundheitsministerium in einer Reaktion auf den OVG-Beschluss hin. Es werde nun geprüft, ob durch eine Neufassung unter Berücksichtigung der Begründung des OVG Lüneburg rechtssichere Verbote erreicht werden können.
OVG Lüneburg: Beschluss zur Aufhebung ist unanfechtbar
Der Beschluss des OVG zur Aufhebung des Böller-Verbots ist zwar unanfechtbar, das Land hat aber die Möglichkeit zur Nachbesserung. Andere Bundesländer hätten nicht so umfassende Feuerwerksverbote. Denkbar wäre etwa, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an bestimmten Orten zu verbieten, so das OVG. (dpa/aba)