Unfall auf der A20: Soldat rast 19-Jährige tot – Ermittlungen gegen Polizisten
Wismar –
Hätte diese Tragödie verhindert werden können? Anfang August sind zwei Menschen bei einem Unfall auf der A20 ums Leben gekommen – der Verursacher war betrunken. Zwei Polizeibeamte hatten ihn bereits vor dem tödlichen Unfall kontrolliert, ließen den jungen Mann aber weiterfahren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Das erste Augustwochenende begann mit einem folgenschweren Verkehrsunfall: In der Nacht von Samstag auf Sonntag raste ein 28-jähriger Soldat mit seinem BMW kurz vor dem Kreuz Wismar in Richtung Rostock in einen Skoda. Bei dem Aufprall starb der 45-jährige Skoda-Fahrer sowie dessen 19-jährige Mitfahrerin. Ein weiterer Beifahrer, ebenfalls 19 Jahre alt, erlitt schwere Verletzungen. Der Soldat kam unverletzt davon.
Unfall auf der A20: BMW-Fahrer lehnte Atemalkoholtest ab
Polizisten aus einem Revier in Bad Oldesloe sollen nun eine Mitschuld am Unfall tragen, denn: Sie kontrollierten den BMW-Fahrer bereits vorher auf einem Rastplatz. Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck mitteilt, soll der junge Mann einen Atemalkoholtest während der Kontrolle abgelehnt haben.
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Stattdessen nahmen die Polizisten Umgebungsluft-Messungen im Auto vor – dabei es soll keinen Hinweis auf Alkoholkonsum gegeben haben. Der BMW-Fahrer habe lediglich müde gewirkt. Er gab an, bereits 48 Stunden lang wach gewesen zu sein. Daraufhin verordneten die Polizisten eine Ruhepause und fuhren weiter. Zu einer Blutprobe in der Wache oder einem Atemalkoholtest durfte er laut Angaben nicht gezwungen werden.
Ermittlung gegen Polizeibeamte: Fahrlässige Tötung
Nur eine Stunde später geschah der Unfall, bei dem zwei Menschen starben und einer schwer verletzt wurde. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest des 28-Jährigen ergab 2,11 Promille.
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Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hörten die beiden Polizisten am nächsten Morgen von dem Unfall – und waren schockiert. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingeleitet. Eine Suspendierung oder Versetzung der Polizisten gab es aber nicht. (lmr)