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Unsittlich berührt?: Pärchen ersticht Mann auf Parkplatz – Urteil gefallen

Lehe –

Bluttat nach einer angeblich unsittlichen Berührung: Im Prozess gegen ein Paar aus Bremerhaven, das auf einem Supermarktparkplatz einen 54-Jährigen gemeinsam tödlich verletzte, wurde am Freitagvormittag am Landgericht Bremen ein Urteil verkündet. Lebenslang für beide!

Das 54-jährige Opfer starb im Mai vergangenen Jahres auf einem Supermarktparkplatz in Lehe. Die 48-jährige Angeklagte fühlte sich durch den Mann sexuell belästigt. Aus „Ärger über die angebliche unsittliche Berührung“ hatte sie mit ihrem 57-jährigen Partner vereinbart, den Mann umzubringen, sagte der Staatsanwalt.

Mord auf Parkplatz: Messer brach ab

Die Angeklagten trafen ihr Opfer am helllichten Tag auf einem Supermarktparkplatz, der als Treff der Trinkerszene in Bremerhaven gilt. Die Frau hat dem 54-Jährigen so fest in den Nacken gestochen, dass das Messer abbrach. Ihr Partner rammte dem Opfer ein Messer in die Brust und verletzte dabei die Herzkammer. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus, so die „Süddeutsche Zeitung“.

Bremerhaven: Mutmaßlicher Mord unter starkem Alkoholeinfluss

Zum Tatzeitpunkt schwammen beide Angeklagten in Alkohol: Bei der Festnahme wurden bei dem Angeklagten 3,2 bis 3,3 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen, bei seiner Partnerin 2,9 Promille. Das Opfer war ihnen bekannt. Für die Tat hatten sich die beiden mit drei Messern bewaffnet, darunter einem Küchen- und einem Steakmesser, sagte der Staatsanwalt, so die „Süddeutsche Zeitung“.

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Bremen: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord und fordert für beide eine lebenslange Freiheitsstraße. Auch die Nebenklage fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für beide Angeklagten. Die Verteidigung des 57-Jährigen forderte jedoch eine Strafe wegen Totschlags, für die Frau verlangen sie eine Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Das Gericht gab jetzt bekannt, dass beide zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden. „Rache und Wut standen ganz offensichtlich im Vordergrund“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Ob der 54-Jährige die Frau tatsächlich gegen deren Willen berührt hatte, konnte das Gericht nicht klären. (sr)

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