Wahlversprechen gebrochen?: Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Norden bleibt
Kiel –
Bei ihrer Einführung 2012 stieß die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Schleswig-Holstein auf wenig Gegenliebe. Der heutige Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat deshalb im damaligen Wahlkampf die Abschaffung der Regel gefordert. Doch daraus wird nichts.
Auch in Zukunft müssen Schleswig-Holsteins Polizisten in Einsätzen individuell erkennbar sein. SSW-Fraktionschef Lars Harms hatte diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Laut der Antwort des Innenministeriums gäbe es derzeit keinen zwingenden Änderungsbedarf.
Seit 2012 müssen Beamte beispielsweise bei Großeinsätzen individuelle Kennnummern tragen. Im Präventionsdienst bei öffentlichen Vorträgen oder an Infoständen müssen sie sogar Namensschilder tragen. Im täglichen Dienst wird das Tragen von Namensschildern lediglich empfohlen.
Falsche Versprechen von Ministerpräsident Günther?
„Und wieder ein gebrochenes Wahlversprechen von Daniel Günther. Allerdings ist es gut, dass sich der Ministerpräsident auch hier nicht in seiner Koalition hat durchsetzen können“, sagte Harms der Deutschen Presse-Agentur. Die Verwendung von Kennnummern bei geschlossenen Polizeieinheiten habe sich als völlig unproblematisch erwiesen. Der von Daniel Günther im Wahlkampf 2017 „mit viel Pathos heraufbeschworene „Akt des Misstrauens“ ist schlicht ausgeblieben“. Die CDU hatte im Landtagswahlkampf die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht angekündigt.
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Das Innenministerium nahm in seiner Antwort Bezug auf die frühere Kritik an der Kennzeichnungspflicht, die beispielsweise von der Gewerkschaft der Polizei aufkam: „Insgesamt war der damalige Einführungsprozess dieser Regelungen auch aufgrund der damit verbundenen Aussagen bei vielen Einsatzkräften mit einer Botschaft des Misstrauens verbunden.“ Seit Kennzeichnung der Beamten soll es allerdings nur in wenigen Fällen das Bedürfnis gegeben haben, einen konkreten Beamten zu ermitteln. (dpa/lno/mp)