Windpark-Drama vor Sylt: Vögel vertrieben? Gericht watscht Naturschützer ab
Münster –
Im Streit um den Offshore-Windpark „Butendiek“ in der Nordsee vor Sylt droht dem Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung dem Nabu am Donnerstag vorgeworfen, den beklagten Umweltschaden zu keinem Zeitpunkt mit Fakten belegt zu haben.
Zum Teil sei mit veralteten Daten gearbeitet worden. Der Nabu wies die Vorwürfe zurück und forderte das OVG auf, die Streitfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Sylt: Windpark soll zwei Vogelarten vertrieben haben
Die Naturschützer verklagen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten vom Bundesamt für Naturschutz (Bonn) und berufen sich auf das Umweltschadensgesetz. Sie sehen mit dem Pracht- und Sterntaucher zwei Vogelarten durch den Windpark 35 Kilometer westlich von Sylt vertrieben und fordern die Behebung des Schadens.
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Wie das genau aussehen könnte, ist nicht Teil des Verfahrens und müsste von den Behörden nach einem Urteil entschieden werden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. (dpa)