Ein Buch «Strafrecht» liegt vor Prozess-Beginn im Saal des Landgerichts.

Fast zehn Jahre ist es her, dass ein Mann in Westerland einen anderen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Jetzt beginnt der Prozess. Foto: picture alliance / dpa / Malte Christians

Zehn Jahre nach Tat auf Sylt: Darum steht ein Verdächtiger jetzt erst vor Gericht

Fast zehn Jahre ist es her, dass ein Mann in Westerland einen anderen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Nun steht er wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Warum erst jetzt?

Ende September 2015 soll ein heute 38 Jahre alter Mann in Westerland auf Sylt einen anderen Mann bei einem Streit lebensgefährlich verletzt haben. Nun, knapp zehn Jahre später, hat am Landgericht Flensburg der Prozess wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung begonnen. 

An das Landgericht verwiesen

Der Angeklagte soll vor der Tat in derselben Nacht eine körperliche Auseinandersetzung mit dem anderen Mann gehabt haben und sei auf ihn zugegangen, um sich wieder mit ihm zu vertragen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dieser habe jedoch nach dem Angeklagten geschlagen, der seinen Kontrahenten daraufhin mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte. 



MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • An die Waffen!? Wie junge Hamburger über die Wehrpflicht denken
  • Mein Leben mit dem Trump-Irrsinn: Eine Hamburgerin in Washington D.C.
  • Rahlstedterin nimmt 50 Kilo ab: Wie Sabine Jenß das geschafft hat
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: HSV-Trainer Polzin privat wie nie & St. Paulis Leader spricht Klartext
  • 20 Seiten Plan7: „Best of Musicals“ in der Neuen Flora, wie Alfons für die Demokratie kämpft & die besten Kultur-Events der Woche



Der Fall war bereits 2017 am Amtsgericht Niebüll wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Während der laufenden Hauptverhandlung gelangte das dortige Schöffengericht zu der Auffassung, dass auch ein hinreichender Tatverdacht für einen versuchten Totschlag vorlag, wie der Gerichtssprecher sagte. Aus diesem Grund musste der Fall an das Landgericht verwiesen werden. 

Wegen diverser anderer Sachen, insbesondere eiliger Haftsachen, konnte die Verhandlung den Angaben zufolge nicht früher terminiert werden. Der Angeklagte hat sich nicht in Untersuchungshaft befunden.

Das könnte Sie auch interessieren:  Gewalt im HSV-Stadion: Düsseldorf-Fan (25) schwer am Kopf verletzt

Zum Auftakt wurde nach Angaben des Gerichtssprechers nur die Anklage verlesen. Für die Verhandlung sind zunächst Termine bis Mitte Juni vorgesehen. Das damalige Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test