Zoff um Zweitwohnungen: Schleswig-Holstein will Auflagen lockern – Kreise sträuben sich
Dürfen Hamburg bald wieder in ihre Zweitwohnung nach Sierksdorf oder St. Peter Ording? Der Streit zwischen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und den Kreisfürsten geht in die nächste Runde. Am vergangenen Donnerstag nahm Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) das Nutzungsverbot der Zweitwohnungen zurück. Nach anfänglicher Euphorie kommt jetzt allerdings die kalte Dusche: Einige Kreise weigern sich, die Lockerungen umzusetzen, darunter das für Zweitwohnsitze besonders beliebte Ostholstein mit seinen Ostseebädern.
Der Streit betrifft viele Hamburger mit einem Zweitwohnsitz im Nachbarland Schleswig-Holstein. Entgegen der Anweisung aus Kiel hatten drei Kreise am vergangenen Sonntag neue Allgemeinverfügungen erlassen – diese sollen voraussichtlich bis zum 3. Mai gelten. Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland verbieten darin weiterhin die Nutzung von Zweitwohnungen.
Der Streit um die Nebenwohnungen in Schleswig-Holstein geht weiter
Erst am vergangenen Donnerstag hatten sich Euphorie unter den Besitzern von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein verbreitet. Nach Informationen des „Hamburger Abendblattes“ einigte sich die Landesregierung darauf, touristische Beschränkungen Stück für Stück zurückzunehmen, Grenzkontrollen sollen weg fallen, die Nebenwohnung wieder in vollem Umfang genutzt werden können. Einige Landkreise stellen sich allerdings weiterhin quer, halten an dem Nutzungsverbot fest.
Ostholstein: mehr als 25.000 Zweitwohnsitze betroffen
In der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein heißt es in der Begründung: „Im Kreisgebiet, insbesondere an der Ostseeküste, gibt es eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Nebenwohnungsbesitzern, von deutlich mehr als 25.000, und damit deutlich über 10% der Einwohnerzahl des Kreises.“ Bei mindestens zwei Personen pro Wohnung kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 50.000 Menschen mehr in den Landkreis einreisen könnten. Eine Anzahl, die nicht im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Intensivbetten stünde.
Irre: Landkreise ziehen selbst innerhalb von Schleswig-Holstein Grenzen
Während der Kreis Ostholstein weiterhin ein allgemeines Nutzungsverbot ausspricht setzt der Kreis Nordfriesland jetzt Grenzen innerhalb des Bundeslandes. Inhaber von Zweitwohnsitzen in Nordfriesland können ihn nur dann nutzen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Steinburg und Dithmarschen oder in der Stadt Flensburg haben, das geht aus der Allgemeinverfügung hervor.
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Somit ist es nicht nur Hamburgern weiterhin verboten, in ihre Wohnungen zu fahren, sondern auch dem gesamten östlichen Teil Schleswig-Holsteins und dem Hamburger Rand. Der Kreis Schleswig-Flensburg zieht die Grenze noch enger. Die Nutzung der Nebenwohnung ist nur gestattet, wenn auch der Hauptwohnsitz im gleichen Kreis liegt.
Streit zwischen Landesregierung und Kreisfürsten ist noch nicht beendet
Wie sich die Situation weiter entwickelt bleibt zunächst offen. Auf MOPO-Nachfrage hüllte sich die Landesregierung Schleswig-Holstein in Schweigen. Auch zum Konflikt zwischen dem Land und den Kreisen gibt zum jetzigen Stand keine Aussagen. In der neuen Corona-Verordnung des Landes ist noch kein Passus zu den Zweitwohnsitzen zu finden.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) richtete am Montag erneut einen Appell an die Landkreise: Bei einer Lockerung der Tourismus-Beschränkungen solle auch mit der Öffnung Zweitwohnungen begonnen werden. „Dort hat man auch einen überschaubaren Anteil an Menschen, die wieder in Bäderorte gelassen werden“, sagte er. Ein genaues Datum, wann ein Bezug wieder möglich sein könnte, nannte er jedoch nicht.