23-Jährige erstochen: Urteil im Stalkerprozess: „Es ist ziemlich verstörend“
Hannover –
Verliebtheit ist nicht immer gegenseitig – und kann in Hass umschlagen: Ein 35-Jähriger quält eine junge Frau erst mit Stalking-Angriffen, schließlich dringt er in ihre Wohnung ein und ersticht sie. Jetzt hat ihn das Schwurgericht Hannover wegen Mordes verurteilt.
„Es ist ziemlich verstörend“, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag zu der Tat – und zum Verhalten des Mannes gegenüber Frauen. Und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Stalker-Verbrechen: Täter hat gestanden
Der 35-Jährige aus Dessau in Sachsen-Anhalt war nach Überzeugung des Gerichts im Januar 2020 in die Wohnung der 23-Jährigen eingedrungen. In ihrem Badezimmer erstach er sie mit einem Klappmesser, dabei wurde die Halsschlagader durchtrennt. Außerdem schlug er sie. Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Anklage: Die Staatsanwältin und und der Nebenklagevertreter hatten lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert, die besondere Schwere der Schuld sollte festgestellt werden. Die Verteidigung sprach sich für neun Jahre Gefängnis wegen Totschlags aus.
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Die Tat habe sich anhand der Beweise rekonstruieren lassen, auch wenn der 35-Jährige in der Verhandlung geschwiegen und nur mit dem Sachverständigen gesprochen habe, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Einen Tag nach dem Verbrechen hatte er sich allerdings in Dessau der Polizei gestellt – und gestanden. Besessen war der Dessauer von der 23-Jährigen, davon, an ihrem Leben teilzuhaben, wie sein Verteidiger Sven Tamoschus in seinem Plädoyer sagte. Aber: Er habe sie nicht töten wollen, betonte die Verteidigung.
Opfer wollte keine Beziehung: Stalker legte über 50 Social-Media-Profile an
Die beiden Deutschen hatten sich im Juli 2017 kennengelernt – das Opfer wollte aber keine Beziehung. Der 35-Jährige fühlte sich zurückgewiesen. Ab Dezember 2017 kam es zu Stalking-Angriffen, der Mann soll begonnen haben, die 23-Jährige in sozialen Netzwerken, aber auch telefonisch und persönlich zu belästigen und ihr nachzustellen. Auf Snapchat und Instagram legte er mindestens 50 Profile der jungen Frau mit freizügigen Bildern an. Außerdem beobachtete er die 23-Jährige, observierte sie mit einem GPS-Tracker am Auto der Mutter in Dessau. (dpa)