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Angriff auf KFZ-Mechaniker: Rockerboss Frank Hanebuth verurteilt

Hannover –

4000 Euro Geldstrafe wegen Nötigung und Beihilfe zur Körperverletzung – so lautet das Urteil im Prozess gegen den bekannten Rockerboss Frank Hanebuth. Er soll mit weiteren Männer an einem Übergriff auf den Chef einer Autowerkstatt in Langenhagen bei Hannover beteiligt gewesen sein.

Laut der Richterin des Amtsgerichts Hannover sei eine gemeinschaftliche Körperverletzung zwar nicht nachweisbar, eine einfache Körperverletzung aber schon. Ein weiterer Angeklagter wurde zu 90 Tagessätzen zu 60 Euro – also 5400 Euro Strafe – verurteilt. Er soll den Kfz-Mechaniker geschlagen haben.

Im April 2018 waren die Männer bei dem Opfer erschienen. Bei dem Vorfall soll es um Mietrückstände von 2500 Euro gegangen sein. Der 40-Jährige sprach dagegen von einem „Konflikt“ um seine Ex-Partnerin. Diese sagte aus, sie und ihre 26 Jahre alte Tochter seien von dem Mann bedroht worden. Das Opfer verweigerte die Aussage weitgehend. Die Polizei habe aus dem Streit „eine Affäre gemacht“.

Laut Richterin: Verstoß gegen das Waffengesetz

Bei einer Razzia im Zusammenhang mit den Vorwürfen wurden im November 2018 verbotene Waffen, vor allem Patronen, auf dem Anwesen von Hanebuth gefunden. Laut Richterin Pinski ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Bemerkung von Hanebuths Anwalt, wonach eine Patrone in einer Gürteltasche ein Glücksbringer sein könne, bezeichnete sie ironisch als „total charmant“.

Zu den Verurteilten, die laut Anklage zur Rockergruppe „Hells Angels“ gehören, sagte die Richterin: „Was Sie getan haben, war nicht in Ordnung und wird geahndet, aber verhältnismäßig.“

Drei weitere Verurteilte müssen Geldstrafen von 1200 beziehungsweise 1500 Euro bezahlen. Die Anklage hatte auf gemeinschaftliche Körperverletzung, Beihilfe zur Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz gelautet.

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Sowohl der Staatsanwalt, der überwiegend Bewährungsstrafen gefordert hatte, als auch Hanebuths Anwalt wollen nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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