• Ein Gutachten setzt den Hamburger Erzbischof Stefan Heße unter Druck. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Aufarbeitung von Missbrauchsskandal: Hamburger Erzbischof bietet Papst Amtsverzicht an

Köln –

Ein Gutachten wirft dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vor. Der katholische Oberhirte zieht nun unter starkem Druck Konsequenzen.

Der Strafrechtler Björn Gercke hat dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vorgeworfen.Nach der Vorstellung des Gutachtens bot der Heße dem Papst nun seinen Amtsverzicht an. „Um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden, biete ich Papst Franziskus meinen Amtsverzicht an und bitte ihn um die sofortige Entbindung von meinen Aufgaben“, sagte Heße am Donnerstag in einer persönlichen Erklärung.

Stefan Heße war früher mal Generalvikar in Köln

Heße war vor seiner Berufung nach Hamburg Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln. In dieser Funktion musste er sich mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester auseinandersetzen.

Heße bestreitet bisher die bereits in anderem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Nach dem Urteil der Gutachter sind elf Pflichtverletzungen nachweisbar. Um das Gutachten hatte es bereits im Vorfeld viel Wirbel gegeben.

Erzbischof Woelki von Gutachter in Schutz genommen

Gercke stellte am Donnerstag sein 800 Seiten starkes Gutachten vor. Die Auswertung der Akten von 1975 bis 2018 habe unter anderem ergeben, „dass sich Jahrzehnte offenbar niemand getraut hat, solche Fälle zur Anzeige zu bringen“, kritisierte er.

Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst.

Woelki wurde von Gercke nun aber ausdrücklich in Schutz genommen. „Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen“, sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden. (mik/dpa)

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