Corona-Abstand im Sexkino: Verwaltungsgericht fällt überraschendes Urteil
Ludwigshafen –
Kein Corona-Abstand im Pornokino! Der Betreiber eines Sexkinos im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen darf Menschen, die aus zwei Haushalten stammen, auch ohne Mindestabstand in seine Kinosäle lassen.
Das Sexkino sei keine Prostitutionsstätte, da dort keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden würden, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt mit. Der Begründung des Gerichts zufolge ist ein Sexkino als Kino anzusehen, wenn dort „überwiegend oder ausschließlich Filme“ gezeigt werden. Und gerade in Sexkinos gibt es ja bekanntlich oft sogar ein Happy End …
Überwiegend Filme: Das macht ein Sex-Kino zum Kino fürs Gericht
Zwar sei auch in Kinos grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, teilte das Gericht mit. Dies gelte aber der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung zufolge „ausdrücklich nicht“, wenn bis zu zehn Personen oder beliebig viele Angehörige aus zwei Hausständen zusammentreffen.
Lesen Sie auch: Prostituierte wollen Tschentscher verklagen
Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Sexkino-Betreibers statt. Mitarbeiter der Stadt Ludwigshafen hatten bei einer Kontrolle beanstandet, dass die Besucher entweder aus dem gleichen Haushalt kommen müssen oder nur einzeln in die Säle gelassen werden dürften.
Gericht: Während der Filme kann es zu sexuellen Handlungen kommen
In dem Kino könne es „während der Vorführung von Filmen in mehreren einzelnen Kinosälen auch zu sexuellen Kontakten/Handlungen kommen“, beschrieb das Gericht. (dpa/km)