Gutschriften können wertlos werden: Reisegutscheine möglichst bald einlösen
Die Reiseverbote während der Corona-Krise haben die Tourismusbranche an den Rand des wirtschaftlichen Abgrunds gebracht. Als Ersatz für ausgefallene Reisen gaben viele Veranstalter ihren Kunden Gutscheine statt Bargeld. Wer einen solchen Voucher angenommen hat, sollte ihn möglichst bald für eine neue Buchung einlösen, raten Verbraucherschützer.
Der Grund: Die Gutscheine der Veranstalter sind bislang nicht gegen eine Insolvenz abgesichert, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sollte das Reiseunternehmen pleitegehen, wäre ein Gutschein damit so gut wie wertlos.
Eine neu gebuchte Pauschalreise sei dagegen wieder durch die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgesichert, erklären die Experten. Und falls auch der neue Urlaub wegen Corona storniert werden sollte, können Kunden dieses Mal ihr Geld zurückfordern, statt einen weiteren Gutschein anzunehmen.
Nur wenige Reisegutscheine gegen Pleite abgesichert
Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale gibt es auch Veranstalter, deren Gutscheine gegen Insolvenz abgesichert sind – das sei aber die Ausnahme. Bisher gibt es lediglich die Empfehlung der EU-Kommission, die Gutscheine gegen eine Insolvenz des Anbieters abzusichern.
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Grundsätzlich gilt: Pauschalurlauber müssen keinen Gutschein akzeptieren, wenn ihre Reise abgesagt wurde. Sie haben immer das Recht auf eine Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen. Viele Kunden haben in den Corona-Wirren aber Gutscheine angenommen.
Reise-Gutscheine können dem Kunden auch Vorteile bringen
Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand.
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Aus Sicht der Verbraucherschützer können Gutscheine auch Vorteile haben: So bieten Veranstalter teils Gutscheine, die höherwertiger sind als der ursprüngliche Reisepreis.
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