• Til Schweiger erschien nicht zum Gerichtstermin in Berlin. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Läuft nicht bei ihm: Jetzt auch noch das! Til Schweiger verliert vor Gericht

Berlin –

Es läuft nicht für Til Schweiger. Gerade verkündete er, dass er seine Restaurants in Hamburg aufgibt – und jetzt verliert er auch noch vor Gericht: Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“.

Es geht bei der sogenannten Stufenklage als erstes um die Offenlegung der Einnahmen von Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Anika Decker und Til Schweiger wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern.

Einnahmen von „Keinohrhasen“ müssen offengelegt werden

„Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

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Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.

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