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Mehr Geld in der Tasche?: Das ändert sich ab dem 1. Januar 2021

Berlin –

Soli, Mehrwertsteuer, Kindergeld: Auch zum Jahreswechsel 2020/2021 wird es einige Neuregelungen in Deutschland geben. Die Auswirkungen werden die meisten von uns unter anderem bald in ihrem Geldbeutel spüren. Ein Überblick darüber, was sich ändern wird.

1. Solidaritätszuschlag:

Zunächst eine erfreuliche Nachricht: Schon bald werden die meisten Deutschen einige hundert Euro mehr pro Jahr im Geldbeutel haben. Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, wird nämlich abgeschafft. Ursprünglich wurde der Soli eigeführt, um die Wiedervereinigung zu finanzieren, später aber auch in Projekte in Westdeutschland investiert. Ab 2021 werden nur noch 10 Prozent der Deutschen zur Kasse gebeten – nämlich die Höchstverdiener, die den Soli weiterhin teilweise oder ganz bezahlen müssen.

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2. CO2-Preis:

An anderer Stelle wird es teurer für die Deutschen. Ab Neujahr 2021 wird pro ausgestoßener Tonne CO2 nämlich ein Betrag in Höhe von 25 Euro fällig. Spüren werden wir das an den Tankstellen: Benzin und Diesel werden teurer, laut Bundesumweltministerium um sieben Cent. Und die CO2-Bepreisung soll noch steigen: Bis 2025 schrittweise auf 55 Euro. Das Geld soll in den Klimaschutz investiert werden und über eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent teilweise an die Verbraucher zurückgegeben werden.

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Um zudem Autos mit einem hohen CO2-Ausstoß unattraktiver zu machen, wird ab dem 1. Januar die Kfz-Steuer auf diese Fahrzeuge erhöht. Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wird anhand des Hubraums und CO2-Prüfwertes berechnet und soll sich künftig stärker an letzterem orientieren.

3. Mindestlohn:

Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird sich 2021 fortsetzen und dann bei 9,60 Euro liegen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach dem Wiedereinstieg.

4. Straßenverkehrsordnung:

Wer nicht richtig aufpasst, muss ab dem kommenden Jahr deutlich tiefer in die Tasche greifen. Durch die Änderung des Bußgeldkataloges für den Straßenverkehr könnte zu schnelles Fahren und falsches Parken deutlich teurer werden.

5. Kindergeld:

Eltern können sich über eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2021 freuen. Pro Kind gibt es dann 15 Euro mehr – insgesamt dann also 219 Euro für das erste und zweite, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind. Der Kinderfreibetrag steigt außerdem pro Elternpaar auf 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommensteuer fällig wird.

6. Mehrwertsteuer:

Eine Neuerung aus dem Jahr 2020, an die wir uns eigentlich schon gewöhnt hatten, wird 2021 wieder rückgängig gemacht. Ab dem 1. Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs, vor allem Lebensmittel. Zur Förderung der Wirtschaft hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer in der Corona-Krise gesenkt.

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7. Grundrente, Grundsicherung und Sozialhilfe:

Für einige alte und arbeitslose Menschen bringt das Jahr 2021 eine Erleichterung. Zum einen steigt der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf 446 Euro pro Monat. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten monatlich künftig 357 Euro, bis zu fünfjährige Kinder 283 Euro, Sechs- bis 13-Jährige 309 Euro und 14- bis 17-Jährige erhalten 373 Euro pro Monat.

Zudem bekommen ab dem 1. Januar 1,3 Millionen Menschen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können, eine Grundrente ausgezahlt. Dafür ist kein Antrag notwendig. Der Zuschlag soll gestaffelt werden und nur bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Außerdem bekommen nur solche Rentner den vollen Betrag ausgezahlt, deren monatliches Einkommen bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt.

8. Umweltschutz:

Ab dem 03. Juli 2021 darf in Deutschland als Folge einer EU-Verordnung kein Einwegplastik wie Trinkhalme, Plastikgeschirr oder -besteck und bestimmte Verpackungen mehr verkauft werden. Zudem müssen sich Unternehmen, die Einmalartikel wie Zigaretten herstellen, ab kommendem Jahr an den Entsorgungskosten beteiligen.

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9. Besserer Schutz von Persönlichkeitsrechten:

Ab dem Jahr 2021 ist das sogenannte „Upskirting“,  bei dem Frauen unter den Rock und das „Downblousing“, bei dem Frauen in den Ausschnitt fotografiert wird, verboten. Bei der Verbreitung solcher Aufnahmen drohen außerdem Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Und auch das Fotografieren und Filmen von toten Unfallopfern sowie die Verbreitung entsprechender Bilder und Videos ist nun strafbar. Bisher war das nur bei Aufnahmen von noch lebenden Unfallopfern der Fall. 

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