• Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
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Mehr Macht für die Kanzlerin?: So soll sie den Ministern einheitliche Regeln aufzwingen

Schluss mit dem Flickenteppich der Corona-Regeln in Deutschland: Die Bundesregierung soll bei der Bekämpfung der Pandemie mehr Macht bekommen als bisher – zuungunsten der Länder. Dafür plant die Unions-Fraktion im Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Zur Zeit ist es noch Aufgabe der Länder, Corona-Maßnahmen zu erlassen und umzusetzen. Damit das deutschlandweit einheitlich passiert, soll das Gesetz so angepasst werden, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechtsverordnungen erlassen kann. Die würden dann Entscheidungen der Länder außer Kraft setzen. Dass es solche Pläne gibt, hätten Fraktionskreise bestätigt, wie der „Spiegel“ schreibt.

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Auch „Bild“ berichtet von dieser „Gemeinsamen Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“. Die haben die CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas auf den Weg gebracht und an die Fraktiosnmitglieder verschickt. Zu den Unterstützern der Initiative zählen dem Bericht zufolge Fraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

CDU/CSU-Fraktion will mehr Corona-Macht für Bundesregierung

Die Absender fordern laut „Spiegel“ eine Rückmeldung bis zum heutigen Donnerstag, 12 Uhr. Wie groß die Unterstützung in der Fraktion ist, ist dem Bericht zufolge noch unklar.

Beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält sich die Begeisterung auf jeden Fall in Grenzen: Die Kommunen haben vor den Plänen von Kanzlerin und Unionsabgeordneten gewarnt, die Corona-Eindämmung durch ein neues Infektionsschutzgesetz in die Hand des Bundes zu legen.

Der Umweg über ein neues Infektionsschutzgesetz „löst nicht das jetzt akute Problem, dass wir schnell die dritte Welle brechen müssen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“).

DStGB-Chef warnt vor Änderung des Infektionsschutzgesetzes 

Zwar seien mehr Bundesbefugnisse für klare und einheitliche Vorgaben „wünschenswert“. Die dafür angepeilte Gesetzesänderung erfordere aber die Beteiligung des Bundesrates sowie Beratungen in den Gremien.

„Das ist kurzfristig kaum darstellbar“, so der DStGB-Hauptgeschäftsführer. „Deswegen ist es besser, wenn sich Bund und Länder am Montag verbindlich auf entsprechende bundeseinheitliche Leitlinien verständigen.“ (mp)

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