• Der 88-Jährige ist angeklagt wegen schwerer Vergewaltigung und Mordes an einer Heim-Mitbewohnerin.
  • Foto: Britta Schultejans/dpa

Mord im Altenheim: 88-jähriger Bewohner vergewaltigt Seniorin (85) – sie stirbt

München –

Ein Altenheim soll eigentlich ein sicherer Ort sein. In einem Münchner Heim aber ist eine 85-Jährige so brutal vergewaltigt worden, dass sie starb. Jetzt wurde einem 88-jährigen Mitbewohner der Prozess gemacht. Das Heim war schon vorher in den Schlagzeilen.

Die Tat ist nur schwer zu begreifen: Der 1,60 Meter große Mann, der sich nur noch mit einem Rollator fortbewegen kann und an Alzheimer leidet, ist über eine alte Frau hergefallen. Der 88-Jährige hat seine ebenfalls demenzkranke Mitbewohnerin in der Seniorenresidenz Schliersee in München vergewaltigt. Und die 85-Jährige so schwer verletzt, dass sie anderthalb Wochen später im Krankenhaus an den Folgen starb.

Das Urteil fiel am Freitagmorgen: Der 88-Jährige wurde schuldig gesprochen und wird nun dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie bleiben.

88 Heimbewohner unterernährt und verwahrlost?

„Man wird den Vorfall wohl so sehen müssen, wie er war“, sagte der Leiter der Seniorenresidenz, Robert Jekel, noch vor dem Richterspruch: „Nämlich ein schrecklicher Unglücksfall.“

Jekel muss im Moment oft über das Altenheim mit derzeit rund 60 Bewohnern sprechen. Ende März war nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft München II wegen Verdachts auf Körperverletzungsdelikte bei 88 Bewohnern des Heimes ermittelt. Einige seien verwahrlost und unterernährt gewesen, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.

17 Todesfälle werden untersucht. Zwei Verstorbene wurden den Angaben zufolge exhumiert. Dabei gehe es auch um die Frage, ob eine Corona-Infektion oder Unterernährung ursächlich für den Tod der Heimbewohner war, sagte die Sprecherin.

Heimleitung streitet Vorwürfe ab: „Echte Pflegemängel“ gab es nicht

Jekel hat die Heimleitung nach eigenen Angaben erst nach Beginn der Ermittlungen übernommen. Er weist alle Vorwürfe zurück. „Echte Pflegemängel“ seien nicht festgestellt worden, höchstens Fehler in der Dokumentation. Dem Prüfbericht könne auch „nicht entnommen werden, dass Menschen in der Einrichtung dehydriert waren“, sagt Jekel. Es seien auch „keine fast verhungerten beziehungsweise verdursteten Menschen oder Menschen mit offenen, blutenden und eiternden Wunden angetroffen“ worden.

Allerdings waren Probleme in der Einrichtung auch im Mordprozess gegen den 88-Jährigen Thema. Mit einem Kollegen habe er die schwer verletzte Frau die Treppe runtertragen müssen, sagte ein Altenpfleger vor Gericht aus. Der Aufzug habe nicht funktioniert, angeblich, weil die Rechnungen für die Wartungsfirma nicht bezahlt worden seien.

Pfleger findet Täter und blutüberströmtes Opfer

Der defekte Fahrstuhl sei auch der Grund gewesen, warum die 85-Jährige sich zur Tatzeit am Nachmittag in ihrem Zimmer und nicht in einem Gemeinschaftsraum aufgehalten habe. „Sie ist wochenlang nicht mobilisiert worden“, sagte der Pfleger, der die Zustände in dem Heim und beispielsweise eine fehlende Einarbeitung kritisierte.

Er hatte sich auf die Suche nach dem 88-Jährigen gemacht, weil er ihn schon eine Weile nicht mehr gesehen hatte – und fand ihn und das Opfer dann nackt und blutüberströmt im Zimmer der Frau.

Gericht bestätigt: Der Mann sei „seinem Geschlechtstrieb“ nachgegangen

Der 88-Jährige habe „Kraft und boxerisches Vorwissen“ gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Außerdem habe das Opfer „massive Verletzungen im Halsskelett“ erlitten. Daher schloss das Gericht auf einen Tötungsvorsatz.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Vergewaltigung und Mord vorgeworfen. Diese Vorwürfe sah dann auch das Gericht bestätigt: Der Mann sei „für seinen Geschlechtstrieb über Leichen“ gegangen. Es sei darum „ein klassischer Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“.

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