Nach Drohnensichtung: Frankfurter Flughafen stundenlang lahmgelegt
Frankfurt –
Nach einer Drohnensichtung ist am Montagvormittag der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen vorübergehend eingestellt worden. Stundenlang gab es bis auf weiteres keine Freigaben für Starts und Landungen, teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) bei Twitter mit.
Flughafen Frankfurt: Drohne gesichtet, Hubschrauber im Einsatz
Die Drohne sei gegen 11.15 Uhr von einem Piloten im südlichen Bereich des Flughafens gesichtet worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Landes- und Bundespolizei suchten nun nach der Drohne, auch ein Hubschrauber sei im Einsatz. Sicherheit gehe vor, sagte ein Sprecher des Betreibers Fraport.
Gegen 13 Uhr konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden.
Laut Fraport kam es zu vereinzelten Flugausfällen. Das Unternehmen bat Passagiere, ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen und sich möglichst früh vor Abflug am Check-in-Schalter einzufinden. Der Betreiber empfahl zudem, den Flugstatus vorab auf den Internetseiten der Fluggesellschaften zu prüfen.
Erst vor wenigen Wochen hatte der Frankfurter Flughafen seinen Betrieb wegen Drohnengefahr für eine Stunde einstellen müssen. Mehr als 20 Flugzeuge hätten auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen, hatte Fraport am 8. Februar dazu mitgeteilt.
Auch NRW-Minister Armin Laschet betroffen
Am Montag war auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betroffen. Laschet und ein Großteil seiner Delegation konnten nicht wie geplant gegen Mittag in Frankfurt landen. Sein Flug wurde zunächst nach Köln umgeleitet, wo nachgetankt werden sollte.
Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen, die Zahl war aber zuletzt gesunken. Die DFS registrierte vergangenes Jahr 125 Behinderungen, 33 weniger als im Jahr zuvor. 110 Zwischenfälle und damit 88 Prozent wurden in der Nähe von Flughäfen bemerkt. Mit 28 Drohnensichtungen war erneut Frankfurt als größter deutscher Flughafen am häufigsten betroffen. Es folgten Berlin-Tegel (15), München (15) und Düsseldorf (12 Fälle).
Definition Behinderung durch Drohne
Als Behinderung wird bereits die Sichtung einer Drohne durch einen Piloten gewertet, der dadurch abgelenkt sein könnte. Zur Sperrung eines Flughafens kommt es hingegen seltener, wenn Drohnen direkt am Flughafengelände gesichtet und von den Lotsen als Gefahr für den laufenden Betrieb eingeschätzt werden. Laut DFS war das im vergangenen Jahr zweimal in Frankfurt sowie je einmal in Stuttgart und Berlin-Tegel der Fall.
In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. (dpa)