Nächtliche Ausgangssperre: Was ist mit Reisen und Autofahren?
Berlin –
Seit Samstag gilt in Deutschland die bundesweite „Corona-Notbremse“ mit zahlreichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Eine Maßnahme hat bereits im Voraus für reichlich Zündstoff gesorgt: Die nächtliche Ausgangssperre. Doch was bedeutet sie konkret und welche Folgen hat sie?
Die nächtliche Ausgangssperre gilt seit Samstag bundesweit in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 – also für fast alle Landkreise in Deutschland. In nur 58 von ihnen liegt die Inzidenz unter 100 (Stand 24. April). Die bundesweite Inzidenz lag am Samstag bei 164,4 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre: Welche Ausnahmen gibt es?
Die Ausgangssperre gilt in der Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. In dieser Zeit darf man seine Wohnung nicht verlassen – außer in einigen Ausnahmefällen und aus einem triftigen Grund, zum Beispiel in einer medizinischen Notfallsituation, um seinen Beruf auszuüben oder sich um minderjährige, sterbende, unterstützungsbedürftige Menschen oder um Tiere zu kümmern. Zwischen 22 Uhr und Mitternacht ist es außerdem gestattet, alleine spazieren oder joggen zu gehen. Geht man zwischen 22 und 5 Uhr raus und kann keinen dieser Gründe nachweisen, kann es teuer werden: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld sind dann fällig. Hamburg bleibt die Ausnahme von der Regel: Hier soll laut Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) weiterhin die Ausgangssperre schon ab 21 Uhr gelten.
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Die bundesweite Corona-„Notbremse“ sieht auch ein touristisches Übernachtungsverbot für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 vor. Und auch, wer eine Reise ins Ausland gebucht hat, sollte noch einmal überdenken, wie und vor allem wann er dort hinkommt: So gilt zwar kein grundsätzliches Reiseverbot, dennoch könnte es schwierig werden, nachts zum Flughafen oder zurück zu kommen. Denn dann gilt ja die Ausgangssperre – und der Weg zum Flughafen ist kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung.
Flugreisen zwischen 22 und 5 Uhr trotz Ausgangssperre?
Ausnahmen könnte es bei nicht verschiebbaren dienstlichen Reisen geben. Und, so ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Letztendlich müssen die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund (für seinen Weg zum Flughafen) nennen kann.“
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Für alle, die ihren Flug nun umbuchen oder stornieren müssen, gibt es keine guten Nachrichten – denn auf den Kosten dafür bleibt der Kunde in den allermeisten Fällen sitzen. Reiserechtsanwalt Paul Degott erklärte dem RND, dass weder die Airline noch der Reiseveranstalter die Schuld für behördliche Anordnungen oder polizeiliche Kontrollen trage.
Nächtliche Ausgangssperre: Am besten einfach zuhause bleiben
Ebenso sei ein unverschuldeter Regelverstoß – also wenn Flugzeug oder Zug eine Verspätung haben oder man im Stau steht – keine Entschuldigung für einen Verstoß gegen die Ausgangssperre.
Zuletzt bleibt zu bedenken, dass auch das Durchqueren eines Landkreises mit nächtlicher Ausgangssperre mit dem Auto, Zug oder Flugzeug zwischen 22 und 5 Uhr untersagt ist – auch, wenn man dort nicht aussteigt. Auch hier gelten die Ausnahmeregelungen. Fazit: Ist die Ausgangssperre in Kraft, sollte man – so irgend möglich – am besten einfach in der Wohnung bleiben. (prei)