Angebliche Liaison von Berliner Bürgermeister: Liebt Kai Wegner seine Senatorin?
Der Bürgermeister und die Bildungssenatorin von Berlin – zwei, die offenbar nicht nur politisch auf einer Wellenlänge sind: Kai Wegner (51) und Katharina Günther-Wünsch (40), beide CDU – und beide schwer verliebt? Darüber tuscheln jedenfalls nicht nur Kollegen.
Liebe am Arbeitsplatz wird gern als Tabu bezeichnet, aber in der Realität gehören Affären zum Büro-Alltag wie der Papierstau im Drucker. Man verbringt ja schließlich viel Zeit miteinander. Hat sich was zu erzählen. Ähnliche Interessen.
Und tauscht sich super aus – so lange es gut läuft zumindest. Bei Berlins Bürgermeister Kai Wegner und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch soll es gut laufen: Bekannte sprechen sogar von der „ganz großen Liebe“ zwischen dein beiden.
Vertraute sagen, es sei die „große Liebe“
Wegner, seit 2022 Bürgermeister, und Günther-Wünsch, ebenfalls seit 2022 im Amt, haben sich bisher nicht geäußert. Dafür viele andere: Der parteilose Abgeordnete Antonin Brousek zum Beispiel, ehemals bei der AfD, hat eine parlamentarische Anfrage gestellt – er will Bestätigung oder ein Dementi der beiden.
Reine Privatsache ist so eine innerparteiliche Turtelei tatsächlich nicht, denn eine mögliche Beziehung der beiden Senatsmitglieder könnte politische Auswirkungen haben. Zum Beispiel ernennt und entlässt der Regierende Bürgermeister die Senatorinnen und Senatoren. Also auch seine Liebste? Oder, wenn’s nicht läuft,seine Ex?
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Wenn aus der Liebes-Affäre keine Partei-Affäre werden soll, empfiehlt sich ein professioneller Umgang. So haben es zum Beispiel Olaf Scholz und Britta Ernst gemacht: Als er 2011 Bürgermeister von Hamburg wurde, zog sich seine Ehefrau Britta Ernst zurück, stellte die politische Arbeit in Hamburg ein – und wechselte kurz darauf auf einen neuen Posten in Berlin.
Wobei: Erzwingen lässt sich nichts, wie der Hamburger Compliance-Experte Daniel Graewe im Spiegel erklärt: „Es gibt vielleicht einen Shitstorm, aber meines Erachtens keine Chance, ihn zu etwas zu zwingen, mit der Begründung, dass ein Interessenkonflikt vorliege.“