Die Ex-Frau des Angeklagten trifft zum Prozess ein.

Die Ex-Frau des Angeklagten trifft zum Prozess ein. Foto: picture alliance/dpa/MAXPPP | Vincent Le Guern

Chirurg soll Hunderte Patienten missbraucht haben – viele waren minderjährig

Dieser Prozess um Kindesmissbrauch in Frankreich hat erschreckende Dimensionen: Ein Chirurg soll meist bewusstlose Patienten missbraucht haben. Die Taten dokumentierte der angeklagte 74-Jährige.

In Frankreich beginnt am Montag ein riesiger Missbrauchsprozess, bei dem ein ehemaliger Chirurg wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von 299 meist minderjährigen und bewusstlosen Patienten vor Gericht steht. Dem 74-jährigen Mediziner wird vorgeworfen, zwischen 1989 und 2014 insgesamt 158 Patienten und 141 Patientinnen missbraucht zu haben. 15 weitere Fälle sah die Staatsanwaltschaft als verjährt an.

Angeklagtem drohen 20 Jahre Haft

Der Angeklagte hat viele der ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Der Prozess im westfranzösischen Vannes soll bis Juni dauern. Dem pensionierten Mediziner drohen bis zu 20 Jahre Haft.



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Zum Zeitpunkt des Missbrauchs befanden sich viele Opfer im Operationssaal, in der Phase der Anästhesie, des Aufwachens, der Sedierung oder des Einschlafens, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Durchschnittsalter der Opfer betrug elf Jahre, in 111 Fällen wird dem Arzt schwere Vergewaltigung angelastet.

Mediziner führte über Missbrauch akribisch Buch

Den jahrzehntelangen Missbrauch hielt der Angeklagte detailreich in Tagebüchern fest, die Fahnder bei einer Durchsuchung sicherstellten. Gutachter stellten bei den Opfern posttraumatische Syndrome, Blockaden und körperliche Beschwerden infolge psychologischer Belastungen fest, die mit den Taten zusammenhängen.

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Wegen vier Missbrauchsfällen war der Arzt 2020 bereits zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen 2017 die Anzeige einer Nachbarin, deren sechsjährige Tochter der Arzt im Garten missbraucht haben soll. 2005 schon war der Mediziner wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, ohne dass dies Konsequenzen auf seine Tätigkeit als Arzt hatte. (dpa/mp)

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