Mord nach Jahrzehnten aufgeklärt: Kaugummi überführt Täter
Die 19-jährige Studentin Barbara Tucker wurde 1980 im US-Bundesstaat Oregon entführt, vergewaltigt und ermordet. Der Täter konnte 44 Jahre unbehelligt weiterleben. Doch nun wurde er überführt – mithilfe eines Kaugummis.
Es war der Abend des 15. Januar 1980, als die Studentin Barbara Tucker vom Parkplatz ihrer Universität, dem Community College von Mt. Hood in Gresham, Oregon, verschwand. Ihre Kommilitonen fanden am Tag darauf ihre Leiche. Die 19-Jährige war vergewaltigt und totgeprügelt worden. Die Polizei tappte im Dunkeln.
USA: Studentin wird 1980 vom Parkplatz ihrer Uni entführt
44 Jahre später folgte nun der Schuldspruch: Der heute 60-jährige Robert Plympton wurde für den Mord an Barbara Tucker verurteilt. Ein ausgespuckter Kaugummi überführte ihn, heißt es vom Bezirksstaatsanwalt von Multnomah. Der „Spiegel“ berichtete zuerst.
Die Polizisten hatten damals Abstriche im Intimbereich der Toten gemacht. Zwanzig Jahre später konnten die Behörden aus den Abstrichen die DNA des Täters ausmachen. Das DNA-Unternehmen Parabon Nanolabs untersuchte ein erstelltes Profil und leitete davon ab, wie der Täter ausgesehen haben könnte.
Oregon: Ausgespucktes Kaugummi überführt Mörder
Anschließend wurden Stammbäume von Menschen erstellt, die über Teile der Täter-DNA verfügten. Die verantwortliche Genealogin CeCe Moore sagte dem Fernsehsender CNN, am wichtigsten sei, dass der Täter sehr wahrscheinlich rothaarig sei. Sie habe in den erstellten Stammbäumen die Rothaarigen verfolgt und stieß so im März 2021 in Troutdale, dem Nachbarort des Tatorts Gresham, auf den heute 60-jährigen Robert Plympton.
Der Mann wurde daraufhin beschattet. Als er ein Kaugummi ausspuckte, sammelte die Polizei ihn ein und ließ die DNA im Speichel prüfen: Sie passte zur Täter-DNA. Robert Plympton wurde festgenommen.
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Am 15. März wurde der 60-Jährige wegen Mordes verurteilt. Ein Strafmaß wurde noch nicht verkündet. Er bestreitet, dass er Barbara Tucker vergewaltigt und getötet hat. Seine Anwälte kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (vd)