Bei einer Demonstration gegen die Einschränkungen durch die Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung am Brandenburger Tor trägt ein Teilnehmer eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern erinnern soll, mit der Aufschrift „Ungeimpft“.
  • Tragen gelber Sterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ sind auf Demonstrationen wenigstens in Bayern mittlerweile verboten – wegen Volksverhetzung wurde aber noch keiner der Träger angeklagt.
  • Foto: (c) dpa

„Querdenker“ kommt wegen Nazi-Vergleich vor Gericht

In Bayern wird das erste Mal Anklage gegen einen mutmaßlichen „Querdenker“ erhoben, der die Corona-Politik mit dem Holocaust verglichen hatte. Lange ist die Justiz nicht gegen solche Vergleiche vorgegangen, doch das soll sich jetzt ändern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete, durchsuchte die Polizei am Freitag die Wohnung eines 45-jährigen Münchners und stellte Smartphones und Computer sicher. Demnach hatte der Mann auf Facebook eine Bildcollage gepostet. Auf der unteren Hälfte war der Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Worten „Arbeit macht frei“ zu sehen – auf der oberen eine Zeichnung mit „Impfen macht frei“, sowie eine Reihe von schwarz Uniformierten mit riesigen Spritzen in der Hand. Daneben der Schriftzug: „Alles schon mal dagewesen.“

Corona-Holocaust-Vergleich: Vorwurf der Volksverhetzung

Laut SZ wurde der Beitrag in den wenigen Tagen, in denen er online war, 52-mal gelikt und 26-mal kommentiert. Und dient jetzt als Grundlage für Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Münchner.

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Dem Mann drohen eine fünfjährige Freiheits- oder eine Geldstrafe. Er wäre der erste, der für einen solchen Holocaust-Corona-Vergleich belangt werden würde – und könnte damit laut Antisemitismusbeauftragtem der Generalstaatsanwaltschaft München, Andreas Franck, zum Musterfall werden. Der Post verharmlose „die mörderische Judenverfolgung in der Nazi-Zeit“, sagte Franck der SZ. Es sei eine „Gleichsetzung“ mit der aktuellen Corona-Politik. Das Internet sei derzeit voll von solchen Vergleichen – „aber der Volksverhetzungsparagraf wird bislang kaum angewendet“, so Franck.

Keine Strafe für das Tragen von „Ungeimpft“-Sternen

Das ist wahr: Bisher wurde noch kein sogenannter „Querdenker“ belangt, etwa weil er einen gelben Stern mit der Aufschrift „Ungeimpft“ trug oder ein Impfzentrum mit einem Konzentrationslager verglichen hat. Für das Tragen der gelben Sterne kann den deutschen Amtsgerichten zufolge niemand bestraft werden, denn „nach dem Wortlaut des Strafgesetzbuchs ist eine „Verharmlosung“ nur dann als Volksverhetzung strafbar, wenn sie sich speziell auf Tötungen etwa in Konzentrationslagern bezieht“, so die SZ.

Aus Andreas Francks Sicht tun die gelben Aufnäher das: Denn der Stern, den die Juden ab 1941 tragen mussten, war aus seiner Sicht die Vorstufe zum Holocaust.

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Laut der SZ ist das Tragen gelber Sterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ sind auf Demonstrationen wenigstens in Bayern mittlerweile verboten. (prei)

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