Frankreich: Feministinnen klagen gegen Miss-Wahl
Die Misswahlen in Frankreich sorgen für Zündstoff. Der Streit wird nun sogar vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Der Grund: Feministinnen klagen wegen der Kriterien, die zur Teilnahme an dem Schönheitswettbewerb berechtigen.
Eine Chance auf den Titel „Miss France“ hat nur, wer unverheiratet, kinderlos und unter 25 Jahre alt ist. Mehreren Medienberichten zufolge verklagte die französische Frauenrechtsgruppe „Osez le feminisme“ („Wagt den Feminismus“) die Organisatoren des Wettbewerbs, da diese Kriterien diskriminierend seien. Drei Frauen, die nicht teilnehmen durften, schlossen sich der Klage an.
„Miss France“: Klägerinnen sprechen von Diskriminierung
Das französische Arbeitsrecht verbiete es Unternehmen, aufgrund von „Moral, Alter, Familienstand oder körperlicher Erscheinung“ zu diskriminieren, sagte Violaine De Filippis-Abate, Anwältin der feministischen Organisation, der Nachrichtenagentur AFP.
Das Miss-France-Unternehmen sowie die Produktionsfirma Endemol sehen das anders. Eine französische Schönheitskönigin sei während ihrer einjährigen Amtszeit ständig auf Veranstaltungen im ganzen Land unterwegs – das lasse sich nicht mit einem Familienleben vereinbaren, hieß es. In Deutschland ist das Konzept für „Miss Germany“ erst im vergangenen Jahr angepasst worden.
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Frauenministerin Élisabeth Moreno nannte die Regeln der französischen Misswahl „rückständig“. Die amtierende Schönheitskönigin Amandine Petit findet das angesichts der Beliebtheit der Show „schade“. Die 24-Jährige sagt:„Für alle, die ,Miss France‘ nicht ansehen wollen, gibt es sehr gute Bücher.“
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Da die Kandidatinnen keinen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, beschäftigen sich die französischen Juristen nun damit, ob die Klägerinnen als Angestellte der Organisatoren anerkannt werden. Das hat 2013 schon mal funktioniert: In dem Jahr hatte ein ehemaliger Mister-France-Kandidat aus ähnlichen Gründen geklagt – und Recht bekommen. Zuerst wird aber am 11. Dezember die nächste „Miss France“ im nordfranzösischen Caen gewählt. (mhö)