Geld zurück via App: So soll die Online-Erstattung für verspätete Züge funktionieren
Berlin –
Die Deutsche Bahn ist im digitalen Zeitalter angekommen – statt Zettelwirtschaft und zeitraubender Wege zum Briefkasten oder ins Reisezentrum können Fahrgäste ab dem 1. Juni ihr Geld auch online zurückfordern, wenn sich ihr Zug verspätet hat oder ausgefallen ist. Das analoge Fahrgastrechte-Formular verschwindet aber nicht.
Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld über die Bahn-App einzufordern. „Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt“, teilte Bahnchef Richard Lutz am Montag mit. „Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher.“
Deutsche Bahn: Rückerstattung endlich digital möglich
Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung ein Formular ausdrucken, es ausfüllen und per Post an die Bahn schicken. Sie konnten den Fahrgastrechte-Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.
Zahlreiche Start-ups witterten gar eine Marktlücke und bieten selbst einen entsprechenden Online-Dienst an: Die Kunden reichen ihre Verspätungs- und Zugdaten digital bei den Unternehmen ein und diese kümmern sich gegen eine Provision um den analogen Briefverkehr mit der Bahn. Nun zieht die Deutsche Bahn nach.
Bahn setzt generell auf digitale Vertriebssysteme
Die Online-Erstattung ist nur ein Teil des generellen Umbaus der digitalen Vertriebssysteme der Bahn. Schon lange können über die Bahn App „DB-Navigator“ Zugtickets gebucht werden. 80 Prozent aller Buchungen werden laut Bahn inzwischen online abgewickelt. Seit einiger Zeit haben Reisende auch die Möglichkeit, per Handy im Zug einzuchecken. Auch die automatische Übertragung von Reservierungen bei einem außerplanmäßigen Zugwechsel ist inzwischen möglich.
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Die neue Erstattungsoption via App bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurückfordern. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.
Fahrgastverband lobt die Erstattung via App
Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Möglichkeit. „Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann“, sagte der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann der Deutschen Presse-Agentur. „Wichtig ist, dass die Bahn daneben auch weiter das analoge Fahrgastrechte-Formular anbietet. Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevorzugen.“ (dpa)