Eine Plenarsitzung der russischen Staatsduma im Januar 2024.
  • Eine Plenarsitzung der russischen Staatsduma im Januar 2024.
  • Foto: imago/ITAR-TASS

„Gesetz gegen Lumpen“: So will Russland seine Kriegsgegner bestrafen

Das russische Parlament hat ein viel diskutiertes Gesetz zur Beschlagnahmung des Eigentums von Kriegsgegnern und Staatsfeinden abgesegnet. Damit soll der Staat künftig auch prominente Stimmen im Ausland sanktionieren können.

Die Neuerung sei einstimmig in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet worden, hieß es am Mittwoch auf der offiziellen Webseite der Staatsduma. „Wir haben die Frage mehr als einmal besprochen. Die absolute Mehrheit tritt für die Notwendigkeit einer Bestrafung der Verräter ein, die aus dem Ausland Schmutz über unser Land und unsere an der militärischen Spezialoperation beteiligten Soldaten und Offiziere ausschüttet, oder das nazistische Regime in Kiew unterstützt und finanziert“, sagte Duma-Chef Wjatscheslaw Wolodin.

Moskau: Duma verabschiedet Gesetz gegen Kriegsgegner

Auf seinem Telegram-Kanal sprach Wolodin von einem „Gesetz gegen Lumpen“. Mit dem Entzug von Eigentum und Ehrentiteln sollen unter anderem die Diskreditierung der Armee und öffentliche Aufrufe zu Extremismus bestraft werden. Auch der Aufruf zu Sanktionen gegen Russland beziehungsweise die Beihilfe zu deren Durchsetzung soll sanktioniert werden. Ebenso muss künftig mit Enteignung rechnen, wer internationale Organisationen, in denen Russland kein Mitglied ist, oder ausländische Behörden unterstützt.

Das Gesetz muss nach den drei Lesungen in der Duma auch noch den Föderationsrat (Oberhaus) passieren. Danach setzt es Kremlchef Wladimir Putin per Unterschrift in Kraft. Initiativen Wolodins werden aber in der Regel durch alle Instanzen durchgewunken.

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Seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 haben Hunderttausende Menschen ihre Heimat verlassen. Viele Prominente kritisieren aus dem Ausland Putin und seinen Krieg. Weil sie nicht mit Lagerhaft bestraft werden können, wird in Russland seit langem darüber diskutiert, wie die Justiz diese Bürger trotzdem belangen kann. (dpa/mp)

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