Gift statt Corona-Impfung, um Haus der Mutter zu erben?
Als Krankenpfleger verkleidet soll ein Mann in England versucht haben, den Partner seiner Mutter mit einer vorgetäuschten Corona-Auffrischungsimpfung zu töten. Ziel laut Anklage: ihn als Hauserben auszuschalten.
Deshalb steht der 53-Jährige, der selber Arzt ist, nun wegen versuchten Mordes vor Gericht. Den Mordvorwurf weist er zurück, er hat aber eingeräumt, eine schädliche Substanz verabreicht zu haben. Ziel sei lediglich gewesen, einen leichten Schmerz auszulösen.
Die Staatsanwaltschaft ist aber überzeugt, dass der Hausarzt (general practitioner) den Mann mit einem ausgeklügelten Plan töten wollte. Demnach schickte er dem 73-Jährigen ein gefälschtes Schreiben des Gesundheitsdiensts NHS, in dem er ihm einen Kontrollbesuch anbot.
Prozess in Newcastle: Pflegerverkleidung flog auf
Als der Mann darauf einging, verkleidete sich der 53-Jährige mit Mantel, Schiebermütze, Handschuhen, Maske sowie getönten Brillengläsern und sprach in gebrochenem Englisch. Die Maskerade fiel zunächst nicht auf, denn die Mutter bat den vermeintlichen Pfleger, bei ihr Blut zu messen. Nach einer Untersuchung versicherte er dann dem Opfer, dass eine Auffrischungsimpfung nötig sei – und injizierte der Anklage zufolge ein Gift.
Der 73-Jährige habe schmerzvoll aufgeschrien, der mutmaßliche Täter machte sich aus dem Staub. Als der Partnerin dann auffiel, dass der Pfleger dieselbe Statur wie ihr Sohn hat, erkundigte sich das Opfer bei seinem eigenen Hausarzt – und der Schwindel flog auf.
Das Opfer musste wochenlang im Krankenhaus bleiben
Nach kurzer Zeit verdunkelte sich der Arm, es entwickelten sich Blasen. Schließlich wurde nekrotisierende Fasziitis diagnostiziert, eine laut Anklage seltene und lebensbedrohliche bakterielle Infektion. Der Mann blieb wochenlang im Krankenhaus. Welche Substanz verabreicht wurde, ist noch immer unklar.
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Grund für die Tat waren laut Anklage finanzielle Interessen. Der mutmaßliche Täter wollte demnach den Mann aus dem Weg schaffen, um selbst an das Haus seiner Mutter zu gelangen, das sie in ihrem Testament ihrem Partner zuspricht. (dpa/mp)