Zahlreiche Ukrainerinnen fliehen nach Polen – doch dort können sie eine ungewollte Schwangerschaft nicht abbrechen.
  • Zahlreiche Ukrainerinnen fliehen nach Polen – doch dort können sie eine ungewollte Schwangerschaft nicht abbrechen. (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO / Reichwein

Im Krieg vergewaltigt: Ukrainerinnen können in Polen kaum abtreiben

Berichte von Vergewaltigungen dringen aus dem Kriegsgebiet. Doch Frauen, die so schwanger geworden und nach Polen geflohen sind, erleben gleich den nächsten Albtraum.

25 Mädchen und Frauen sollen in einem Keller in Butscha festgehalten und von russischen Soldaten vergewaltigt worden sein – das berichtete die BBC unter Berufung auf ukrainische Angaben. Neun von ihnen sollen dabei schwanger geworden sein. Immer mehr Horrorberichte von Vergewaltigungen dringen aus dem Kriegsgebiet. Die Organisation Human Rights Watch warnte, dass Russland sexuelle Gewalt als Waffe einsetze.

Krieg gegen die Ukraine: Zahlreiche Frauen fliehen nach Polen

Besonders bitter: Frauen, die es schaffen, aus der Kriegshölle nach Polen zu fliehen, können eine etwaige Schwangerschaft dort kaum legal abbrechen – denn in dem Land gilt eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in der EU. Abtreibungen sind nur legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Vergewaltigungen gelten zwar offiziell auch als Abtreibungsgrund. Doch dafür müssen sie strafrechtlich belegt sein.


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Das ist für Ukrainerinnen kaum möglich. Grundsätzlich sei es schwer, sexualisierte Gewalt zu beweisen, sagt die Politologin Ragnhild Nordås der „Zeit Online“. „Zum Beispiel, weil die Opfer es vorziehen, nicht darüber zu sprechen. Vielleicht schämen sie sich, vielleicht wollen sie das Erlebnis nicht noch einmal durchleben.“ Zudem sei es in einer solchen Krise unwahrscheinlich, dass Opfer jemandem begegnen, dem sie den Vorfall melden können.

Und auch Frauen, die aus anderen Gründen abtreiben wollen, leider unter dem Gesetz.

Vergewaltigung: EU-Parlament reagiert

Das EU-Parlament hat Aufnahme- und Transitländer aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen. „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass Frauen, die in Polen Zuflucht suchen, dazu gezwungen werden, ein Kind auszutragen, das das Ergebnis einer grausamen Vergewaltigung ist“, sagte Robert Biedron, Vorsitzender des EU-Ausschusses für die Rechte von Frauen. Der linke polnische Politiker hatte den Antrag eingebracht.

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Doch ein Einlenken der polnischen Regierung ist nicht abzusehen. Daher helfen Initiativen den Frauen in Polen – obwohl bei Beihilfe zur Abtreibung Haftstrafen drohen. Die Pro-Choice-Aktivistin Justyna Wydrzynska steht vor Gericht, weil sie einer Polin geholfen hatte.

Das Netzwerk „Abtreibung ohne Grenzen“ hilft trotzdem mit Medikamenten per Post oder vermittelt Abtreibungen in anderen Ländern. Seit dem 1. März haben sich dort der „Welt“ zufolge 323 betroffene Ukrainerinnen gemeldet – wie viele von ihnen Vergewaltigungsopfer sind, ist unbekannt. Mit steigenden Zahlen wird gerechnet. (ncd)

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