TV-Kamera eines öffentlich rechtlichen Senders
  • TV-Kamera eines öffentlich-rechtlichen Senders (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Keine Gewalt am Set: Film- und TV-Branche gibt sich Kodex

Kein Mobbing, keine Gewalt, keine Übergriffe: Die Filmbranche hält in einem neuen Schriftstück fest, was bei Sets nicht geht. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Bei Dreharbeiten für Kino- und Fernsehfilme in Deutschland soll es respektvoller zugehen. Die Branche gibt sich dazu einen eigens erarbeiteten Verhaltenskodex. Im „Respect Code Film“ steht, dass weder sexualisierte Belästigung und Gewalt, Diskriminierung, Stalking, Mobbing noch respektloses Verhalten toleriert werden. Er soll bei jeder Phase einer Filmproduktion einschließlich Castings und Dienstreisen gelten. Hinter dem Kodex stehen unter anderem Sender und Produzenten.

Chef des Vorstandes spricht von Übergriffen und Diskriminierungen

Der Chef und Sprecher des Gesamtvorstands der Produktionsallianz, Björn Böhning, sagte zum Hintergrund, warum es den Kodex jetzt gibt: „Es gab in den letzten Jahren immer wieder Fälle von Fehlverhalten einzelner Personen bei Film- und Fernsehproduktionen. Diese waren ganz klar nicht zu dulden und wurden öffentlich von den Unternehmen verurteilt.“


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Böhning ergänzte: „Es ging um missbilligendes Verhalten, Diskriminierungen und teilweise auch Übergriffe. Das hat uns bewogen, einen branchenweiten Prozess einzuleiten, denn respektvolles, kollegiales Verhalten muss in der Film- und Fernsehbranche in jedem Unternehmen und an jedem Set der Standard sein, und zwar immer.“

Bei sensiblen körpernahen und Sex-Szenen solle es einen oder eine „Intimitätskoordinator*in“ geben, der oder die Schauspieler, Regie, Umsetzung und Vorbereitung betreut, damit Risiken für Anwesende am Set reduziert beziehungsweise ausgeschlossen werden.

Arbeitgeber sollen Beschwerdestelle einrichten

Betroffene können Verstöße gegen den Kodex melden. „Ihre Angaben sollen vertraulich behandelt und das Verfahren zügig, respektvoll und unter Wahrung ihrer Rechte durchgeführt werden“, heißt es. Arbeitgeber werden verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten, und es soll Prävention mit Schulungen und Feedbacksystemen geben, damit Diskriminierung und Gewalt erst gar nicht entstehen können.

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Für Aufsehen hatte im vergangenen Jahr zum Beispiel eine Debatte um die Setbedingungen beim Til-Schweiger-Film „Manta Manta – Zwoter Teil“ gesorgt. Die Produktionsfirma Constantin Film hatte eine Aufarbeitung von Vorwürfen zu angeblicher Schikane durch eine externe Anwaltskanzlei angeschoben, die ein gemischtes Ergebnis präsentierte. Constantin hatte als Konsequenz die eigenen Produktionsstandards geschärft. (dpa/mp)

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